Greift die Ticketversicherung?

3 Antworten

Evntim sagt dies:

In welchen Fällen kann der Ticketpreis erstattet werden?
In welchen Fällen dir der Ticketpreis erstattet werden kann, kannst du auf Seite 3, im Punkt 5 der Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung nachlesen. Alle Fälle, die nicht versichert sind, findest du in den Bedingungen im Punkt 6.
Die Versicherung kann nur bei der Bestellung abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss der Ticketversicherung ist aus buchhalterischen und systemtechnischen Gründen über uns leider nicht durchführbar. Gerne kannst du alternativ bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Ticketversicherung über die ERGO Reiseversicherung (ERV) abschließen.
Ich konnte eine Veranstaltung nicht besuchen. Wie nehme ich die abgeschlossene Ticketversicherung in Anspruch?
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls kannst du deine Erstattung bei der ERGO Reiseversicherung online beantragen. Weitere Informationen dazu findest du hier.

Das sagt ERGO (auszugsweise):

5.2.1 Welche Ereignisse sind versichert?
Versicherte Ereignisse sind:
C) Eine unerwartete schwere Erkrankung
5.2.2.
 Wer sind Ihre Risikopersonen?
Ihre Risikopersonen sind:
A) Ihre Angehörigen und die Angehörigen
Ihres Lebensgefährten.
B) Betreuungspersonen, die Ihre minderjährigen
oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.
C) Ihre Begleitpersonen, wenn Sie für maximal
vier Personen und bis zu zwei weiteren min-
derjährigen Kinder Eintrittskarten und ggfs.
Zusatzleistungen für eine Veranstaltung
gemeinsam gekauft und versichert haben

Danach wäre der Fall, so wie geschildert, versichert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Warum hier großartig fragen!?!?!

Um die Meldung an die Versicherung kommst Du doch eh nicht drumherum!

Also melde das dem Versicherer und dann siehst Du doch, wie die reagieren!

Außerdem ist doch eh alles per Vertrag geregelt, dazu braucht man dann doch einfach nur in die Versicherungsbedingungen schauen und nachlesen!

ie"Schmunzel" - das Ticketerstattung für die erkrankte Enkelin ist durch diese Versicherung wohl gedeckt - dem Zirkusbesuch der Großeltern hingegen steht nichts im Wege.