Weg zum Studium

1 Antwort

so weit ich weiß, gibt es keinerlei fahrtkostenerstattungen - von wem auch? später, wenn du arbeitest (sozialversicherungspflichtig!) kannst du deine fahrtkosten über die werbungskosten geltend machen, aber ich greife vor.

staatlich suventioniert wird evtl. auch in bayern ein semesterticket o.ä., welchen in der regel im gesamten verbund gilt und studenten mobilität ermöglichen soll. sollte alles nichts nützen.... umziehen !

nene also "wir" ( meine Eltern ) könnnen sich das schon leisten mit dem Sprit, dass ich hin und her fahren kann.. das war eine reine Interessensfrage.

Danke dir

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