Gilt eine Gartenhilfe als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer?
Fällt der Garten auch unter haushaltsnahe Dienstleistungen? Ist es dabei möglich, einen Gärtner, der sich um den Garten kümmert, von der Steuer abzusetzen?
3 Antworten
Die Dienstleistungen müssen haushaltsnahe Tätigkeiten betreffen, die üblicherweise durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen.
Für einen Gärtner gilt das auch. Das muss durch eine Rechnung nachgewiesen werden.
Das muss durch eine Rechnung nachgewiesen werden.
Und: Die Rechnung muss durch Überweisung gezahlt worden sein!
Die Arbeitszeitkosten des Gärtners können abgesetzt werden. Materialkosten, Mietkosten und Kosten für Leistungen, die außerhalb des Grundstücks erbracht werden (z.B. Planungen, Häckseln von Gartenabfällen), können nicht abgesetzt werden.
Wenn Du das Absetzen nach § 35a EStG meinst, dann kannst Du begrenzt die Kosten für Gärtnerarbeiten als haushaltsnahe Dienst- und/oder Handwerkerleistungen absetzen. Es kommt dabei auf den Leistungscharakter an: Rasenmähen als Dienstleistung und Gartenmauerbau als Handwerkerleistung.
Voraussetzungen sind ferner Rechnungstellung und unbare Überweisung.
Alle Details findest Du unter http://kuerzer.de/hndl2010
Der vorstehende Link wurde von einem Pressedienst gekapert und zweckentfremdet. Hier der neue Link zum BMF-Schreiben vom 15.02.2010: http://kuerzer.de/BMF100215