Gibt es nach 6 Monaten ALG 1 bei einer saisonalen Befristung?

2 Antworten

Nein, die Anwartschaft auf ALG 1 entsteht durch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 12 Monaten, verteilt über 2,5 Jahre. 6 Monate reichen nicht aus.

Es gibt eine spezielle Regelung für Saisonarbeitskräfte, AFAIK tritt die aber erst nach der zweiten Saison ein. Das ist auf der Website der Arbeitsagentur leicht zu finden.