bin nicht deutscher komme aus italien bin arbeitslos, habe ich recht auf alg

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Hallo mariatherese, der Einfachheit halber :

http://www.arbeitsagentur.de/nn_190930/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Internationales/Internationales-Nav.html

: Mit Portable Document U2 auf Arbeitsuche in Deutschland Falls Sie im europäischen Ausland (EU, EWR, Schweiz) Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, können Sie diesen Leistungsanspruch unter Umständen zur Arbeitsuche nach Deutschland mitnehmen. Die Mitnahme von Ansprüchen muss bei der Arbeitsverwaltung im Ausland beantragt werden und ist in der Regel nur möglich, wenn Sie dem ausländischen Arbeitsamt bereits mindestens vier Wochen für eine Vermittlung in Arbeit zur Verfügung gestanden haben. Ihr Anspruch auf die Leistungsmitnahme wird grundsätzlich mit dem Portable Document U2 bescheinigt.

Sie sollten das Dokument möglichst frühzeitig vor der Ausreise beantragen, damit es Ihnen noch vor der Ausreise nach Deutschland ausgehändigt werden kann. Nach Ihrer Ausreise nach Deutschland sollten Sie sich möglichst umgehend bei Ihrer zuständigen deutschen Agentur für Arbeit melden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Falls Sie in Deutschland keine Arbeit finden und in das Land zurückkehren wollen, aus dem Sie den Anspruch mitgebracht haben, müssen Sie das grundsätzlich vor Ablauf der Zeitraums tun, für den Ihnen die Mitnahme Ihres ausländischen Leistungsanspruchs bewilligt wurde.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen. Gruß ! K.