ALG 1 - EInkommen des Ehepartners entscheidet über Zuschuss bei "zusätzlichen Kosten"

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Wenn Sie ALG I beziehen dann darf Ihr Arbeitslosengeld nicht gekürzt werden Aufgrund des Einkommens Ihres Ehegatten. Machen Sie bitte umgehend folgendes. Schreiben Sie die Sachbearberin schriftlich an, am besten gehen Sie mit diesem Schreiben in das Jobcenter und lassen sich den Eingang bestätigen. In Ihrem Schreiben fordern Sie die Sachbearbeiterin auf, schriftlich dazu Stellung zu nehmen, auf welches Gesetz Ihre dümmliche Annahme beruht. Bitte seien Sie nur so gut und lassen das dümmlich in Ihrer Nachfrage weg.:)