Alg1 ausgeschöpft und weiterhin krank - wer zahlt nun?
Hallo liebe Community. Ich befinde mich gerade in einer unangenehmen Situation. Mein Alg 1 Anspruch endet zum 30.04.. Leider bin ich aufgrund von Corona seit dem 04.04.2023 erkrankt. Die Erkrankung wird sehr wahrscheinlich noch etwas andauern. Erhalte ich nunmehr direkt im Anschluss des Alg 1 Bezuges, Krankengeld? Oder wird mir weiter Alg 1 gezahlt bis die 6 Wochenfrist für das Krankengeld eintritt? Ich bedanke mich vorab für die Unterstützung!!!
Die Frist für den Beginn des Krankengeldes wäre am 16.05. Für den 01.05. - 15.05. stellt sich mir aber die Frage, wer für diesen Zeitraum in Leistung geht? Oder muss ich für diesen Zeitraum Bürgergeld beantragen? Ich bin ja nach wie vor krank und stehe dem Jobcenter nicht zur Verfügung.
3 Antworten
Auch während des ALG 1 Bezuges werden Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt, aus denen dann auch ein Anspruch auf Krankengeld nach auslaufen dieser Leistung entsteht. Bedeutet nach meiner Auffassung, dass Du ab 1. Mai Anspruch auf Krankengeld hast .... so wie jemand, der bei Beendigung / über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus auch Anspruch auf Krankengeld hat, soweit er gesundheitlich bedingt, weiterhin nicht arbeitsfähig ist.
Das Bürgergeld steht dir zu.
wenn das ALG1 zum 30.04 ausläuft dann bekommst du ab dem 01. Mai Krankengeld von deiner KK.
weiß deine KK auch das dein ALG1 ausläuft?
Antrag auf KG stellen, und wenn es abgelehnt wird Wiederspruch einlegen.
Krankengeld: Ansprüche auch nach Ablauf des ALG I (aerzteblatt.de)
Ja die Krankenkasse weiß das. Ich würde gerne mit einer Gesetzesgrundlage argumentieren. Gibt es da eine?
Krankengeldanspruch auch nach Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (rentenberatung-aktuell.de)
Das Bundessozialgericht bestätigte mit Urteil vom 02.11.2007 (Az. B 1 KR 38/06 R), dass auch dann Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden muss, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch während einer Zahlung von Arbeitslosengeld eingetreten ist und über das Ende des Arbeitslosengeldanspruchs andauert.
Vielen Dank Schubert610. Dieses Urteil habe ich auch gefunden. Allerdings ist damit nur gemeint, dass jemand der Arbeitslosengeld 1 bezieht und in dieser Zeit längerfristig erkrankt, grundsätzlich einen Anspruch auf Krankengeld behält. Aber die Krankenkasse meinte, dass es erst ab der 7. Woche beginnt.
Nein lese das mal richtig:
Ein Versicherter war seit dem 31.05.2005 von seinem behandelnden Nervenarzt arbeitsunfähig geschrieben. Da er zu dieser Zeit arbeitslos war, zahlte die Agentur für Arbeit zunächst Arbeitslosengeld. Die Zahlung wurde jedoch mit dem 06.06.2005 eingestellt, da an diesem Tag der Anspruch auf das Arbeitslosengeld I erschöpft war.
Ab dem 07.06.2005 wollte der Versicherte Krankengeld von seiner Krankenkasse gezahlt bekommen. Diese lehnte jedoch die Zahlung ab, da es der Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes widerspreche, dieses nach Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I zu zahlen.
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Das zuständige Sozialgericht schloss sich zunächst der Auffassung der Krankenkasse an und lehnte ebenfalls eine Krankengeldzahlung für die Zeit ab dem 07.06.2005 ab. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung wurde jedoch die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.
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Die Richter des Bundessozialgerichts hoben jedoch das Urteil des Sozialgerichts auf und verurteilten die Krankenkasse mit Urteil vom 02.11.2007 (Az. B 1 KR 38/06), Krankengeld für die Zeit ab dem 07.06.2005 bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit (17.06.2005) zu leisten.
also lege wenn sie den Antrag ablehnen Wiederspruch ein und berufe dich auf das Aktenzeichen Az. B 1 KR 38/06
So mache ich das. Ich bedanke mich für die tolle Unterstützung!!
Vielen Dank für die Antwort! Gibt es hierzu vielleicht einen Gesetzestext? Ich konnte nämlich nirgends etwas für diese Konstellation finden. Und die Krankenkasse hat nach telefonischer Rücksprache gesagt, dass die erst ab Woche 7 tätig werden.