Gewerbe unter 18?

3 Antworten

Im BGB gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen für den Betrieb eines Gewerbes durch Minderjährige (§ 112 Absatz 1 BGB ). Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Familiengericht.

Dafür bedürfte es schon eines ausgefeilten ( "besonderen" ) Geschäftplan um eine solche Erlaubnis über das Familiengericht zu erlangen.