Gewerbe angemeldet aber nie ausgeübt?

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Ganz einfach

  1. Du füllst eine Umsatzsteuererklärung aus, bei der Du 0,- Euro umsatz angibst.
  2. Eine Einkommensteuererklärung in der Du in der ANlage EÜR 0,- Euro Einnahmen angibst udn bei den Kosten, was Du ausgegeben hast, z. B. die Gebühr für die Gewerbeanmeldung.

Thema durch.

Wenn Du weiterhin keine Umsätze erzielen willst, melde das Gewerbe ab, dann gibt es auch keine Post vom Finanzamt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
eg1998 
Fragesteller
 07.04.2024, 16:43

Danke! Und was ist dann mit den 700€ die ich zahlen soll?

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wfwbinder  08.04.2024, 08:11
@eg1998

Die werden durch die Bescheide, die Du bekommst, hinfällig.

Wenn es Einkommensteuervorauszahlungen sind, hast Du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung leider einen erwarteten Gewinn angegeben.

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Eifelia  08.04.2024, 13:18
@eg1998

Das habe ich Dir doch gestern schon beantwortet...

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Kommt drauf an, was das genau für Post ist - das Finanzamt schickt ja keine Briefe mit dem Inhalt "überweisen Sie 700 €" - und schon gar nicht bereits im April 2024, wenn 2023 ein Gewerbe angemeldet wurde, das passt alles überhaupt nicht zusammen.

Das Finanzamt kann nicht hellsehen. Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, geht nan dort natürlich davon aus, dass Du dieses ausübst und einen Gewinn erzielst - und man erwartet natürlich auch eine Steuererklärung und eine Gewinnermittlung. Zur Abgabe derselben (bzw. von irgendwas) wurdest Du unter Garantie auch aufgefordert - alles ausgesessen/ignoriert? Unternehmer haben Pflichten - über diese hast Du Dich doch wohl informiert im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung, oder hast Du nur aus Jux und Tollerei ein Gewerbe angemeldet?

Je nachdem, wie weit das Verfahren ist, ist von Einspruch (und Abgabe der Steuererklärung!) bis "der Zug ist abgefahren, Du musst bezahlen" alles möglich.

Also bitte mal ausführlich und chronologisch: was GENAU hast Du da für Post bekommen? Welches Jahr, welche Steuerart? Wurde der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittekt? Wenn ja mit welchem Inhalt? Zu WANN wurde das Gewerbe angemeldet? Wurde es wieder abgemeldet? Usw usw

eg1998 
Fragesteller
 06.04.2024, 15:18

Hab das Gewerbe im August angemeldet und per elster den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen übermittelt gehabt. Habe dazu gerade den Brief von August gefunden, wodrin steht, dass ich jeweils zum 10.03, 10.06, 10.09 und 10.12. 695€ Einkommenssteuer zahlen soll.
Daher auch heute die Mahnung mit den 700€.

Wie bereits gesagt, habe ich aber mein Gewerbe nie ausgeübt also auch kein Einkommen/Umsatz.

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UndertakerOWL  06.04.2024, 15:28
@eg1998

Und das soll das Finanzamt raten? Du solltest schnellstens gegenüber dem FA aktiv werden. Wenn du das nicht kannst, solltest du einen Steuerberater beauftragen, der das für dich macht. Wenn das FA die Forderung vollstreckt, kann es unangenehm werden.

Warum meldet man überhaupt ein Gewerbe an bzw. nicht wieder ab, wenn man das gar nicht ausüben will?

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eg1998 
Fragesteller
 06.04.2024, 15:31
@UndertakerOWL

Weil ich es ausüben wollte aber dazwischen einige private Sachen gekommen sind, weswegen ich es dann doch nicht getan habe. Habe es dann angemeldet gelassen, falls ich es dann doch ausübe.

Ich werde mich Montag schon an das FA melden, kann ich aber davon ausgehen, dass ich die 700€ nicht zahlen muss ?

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Eifelia  06.04.2024, 17:46
@eg1998

Das ist offenbar die Einkommensteuer ,Vorauszahlung per 10.03 2024. Die ist fällig gestellt. Wenn Du die nicht zahlen willst, musst Du einen Herabsetzungsantrag stellen. Falls Du aber dieses Jahr dann doch noch tätig wirst, solltest Du dies dem FA auch wieder mitteilen.

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Ich würde nunmehr, nach bestimmt etlichen schriftlichen Aufforderungen, endlich mal reagieren!

Nächster Schritt seitens des FA:

Die sperren dir Dein Bankkonto, komplett!

In Deutschland darfst Du dich mit fast jeden Anlegen, nicht aber mit dem FA, schon gar nicht dauerhaft ignorieren!

So einfach wie das FA hat es hier in Deutschland niemand, wenn es um eine Kontosperrung geht! 😜😁😎

https://dejure.org/gesetze/GewO/14.html

Gucken Sie §14 Absatz 1

Sie haben die Anzeigepflicht verletzt, diese ist "zeitnah" auszuüben

Das Sie das Gewerbe nie benutzt habe, wer soll das wissen...

Wie auch immer, sie sind zur information vertpflichtet...

Das Bußgeld scheint gerechtfertigt...insofern bei so einem hohen Bußgeld würde ich einen Anwalt fragen

Eifelia  06.04.2024, 17:48

Sorry, aber §14 GewO hat gar nichts damit zu tun. Der regelt die Pflicht zur Gewerbeanmeldung - genau das hat TE ja gemacht. Und von einem Bußgeld ist auch überhaupt nicht die Rede...

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