Elternhausverkauf fällt Spekulationssteuer an?

2 Antworten

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nein, der Verkauf ist steuerfrei. Der mögliche Gewinn aus dem Verkauf des Hauses bleibt für euch steuerlich irrelevant, weil hier nicht der Zeitpunkt der Erbschaft, sondern das Jahr 1972 entscheidet. Bei der Besteuerung gilt die 10-Jahresfrist. Und die ist überschritten.

Spekulationssteuer

Die braucht Ihr schon deswegen nicht zu zahlen weil es so was nicht gibt. Wenn Du nach Einkommensteuer für private Veräußerungsgeschäfte gefragt hättest, würde die Antwort anders aussehen.

Auch letztgenannte Steuer kann hier aber nicht entstehen. Da brauche ich mich mit so einem Kram wie "Nutzung als Eigenheim" pp erst garnicht abzugeben und nur auf die 1972 schauen. Die maßgebliche Frist beträgt nämlich 10 Jahre und gilt bei Erbschaft auch durch den Rechtsvorgänger als erfüllt.

Nach Erbschaftsteuer habt Ihr im übrigen nicht gefragt. Mangels Masse?