Darf ich als Hartz4 Empfänger mein geerbtes Haus an meine Tante für den obliegatorischen 1€ verkaufe

2 Antworten

Wenn Du dieses Haus schon vor der Beantragung von ALG II hattest, zählte es zu Deinem Vermögen, es nun zu verkaufen ist eine Vermögensumwandlung und kein Einkommen.

Es darf also nicht angerechnet oder vorgeschrieben werden, für welchen Preis es nun verkauft wird.

Sorry, ich muss mich korrigieren, denn ich habe noch etwas gestöbert und folgendes gefunden:

Im SGB II gilt folgendes:

Eine eigene Immobilie darf, wenn sie den Angemessenheitskriterien entspricht, von Alg II- Leistungsberechtigten weiterhin bewohnt werden und (angemessene) Kosten der Unterkunft werden übernommen.

Sobald aber das Wohneigentum nicht mehr selbst bewohnt wird (und kein gesetzliches Wohnrecht Dritter besteht), verwandelt es sich in verwertbares Vermögen. Somit musst dieses Vermögen (bis zur Vermögensfreigrenze) zum eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden.

Damit entfällt für diesen Zeitraum der Leistungsanspruch auf Alg II.

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Warum liest eigentlich niemand hier die genaue Frage? Die Frage bezog sich auf bereits bestehendem ALG II.

Nein, Du kannst das Haus nicht für einen Euro verkaufen. Während Du im Bezug von Hartz IV bist, musst Du nach dem SGB II alles tun, um Deine Bedürftigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Dazu gehört auch verwertbares Vermögen, (in diesem Fall ein Haus) zu dessen tatsächlichem Verkehrswert es auch verkauft werden muss. Geschenke kannst Du erst dann machen, wenn Du kein ALG II mehr beziehst. Allerdings kann dann immer noch das Differenzvermögen zwischen dem Verkehrswert und dem einen Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre ausschlaggebend sein, um die "Schenkung" (was es im Grunde ja auch ist) rückgängig machen zu müssen. Genau das wird das JC dann auch verlangen.

Selbst herbei geführte Armut ist innerhalb der letzten 10 Jahre nach dem SGB ein Ausschlusskriterium von Hartz IV.