Unterkunft vergessen zu buchen und musste im Zelt wohnen - kann ich das geltend machen?

3 Antworten

Passender Nickname. So was kann definitiv nur dir passieren. Also nicht, dass vergessen wird, eine Unterkunft zu buchen (das passiert), sondern dass du deshalb drei Wochen im Zelt schläfst.

Die Übernachtungspauschale beträgt in Portugal 92 € je Nacht. Wenn der Arbeitgeber (AG) die nicht erstattet, dürfte das (* 3 Wochen, also 1.932 €) ein vielfaches über den Kosten für das Zelt liegen. Dazu kommt natürlich auch der Verpflegungsmehraufwand, wenn nicht vom AG erstattet.

Den Versuch, das Zelt und die anderen Kosten als Werbungskosten anzueben, würde ich mir im Vergleich dazu sparen. Das Finanzamt könnte auf die Idee kommen, darauf einzusteigen.

Wenn alles vom AG erstattet wurde, ist dein Aufwand mit der Erstattung ausgeglichen.

Hrhrhr ja der Nickname passt wohl zu mir.... bei mir im Steuerprogramm wird die Pauschale
automatisch mit 36€ angegeben  und nicht mit 92€ muss ich nochmal gucken wie ich dat hinbekomme ..lg

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Handelt sich es um eine Dienstreise, dann hat Dein Arbeitgeber die Kosten für Deine Unterkunft zu tragen - also auch diesen "Zeltaufenthalt", es sei denn Du hast Dich für die Pauschbeträge entschieden. Im ersteren Fall gehört das Zelt nun Deinem Arbeitgeber, im zweiten Dir. Beim Finanzamt kannst Du höchstens die Kosten geltend machen, die ziwschen den tatsächlich vom Arbeitgeber erstatteten Beträgen und den Pauschbeträgen liegen, wenn der Arbeitgeber knausrig war.

Es war eine Dienstreise, ich bin mit einer Reisegruppe 3 Wochen quer durch Portugal gefahren. mein Chef sagte ich hätte ja im Bus schlafen können auf der Rückbank er hat extra eine Matraze eingebaut... Da der Bus keine Schlafkabine hatte war es eh verboten. Die Spesenabrechnung habe ich schon fertig ich wusste nur nicht ob ich die gekauften Dinge mit absetzten kann lg

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Das würde mich sehr wundern. Aber nette Idee ..;-)

Wie wäre es denn, den Arbeitgeber, der ja deine Unterkunft "vergessen" hatte, auf die Übernahme der Kosten anzusprechen?

Das hatte ich natürlich schon gemacht kam aber nichts bei raus ....Mitlerweile hab ich dort gekündigt und fahre bei einem anderen Unternehmen. Leider sparen viele Unternehmen an der falschen stelle... Spesen für den Auslandauffendhalt kann ich natürlich absetzten  lg..

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@Chaosprinzessin

einer der ganz seltenen Fälle, wo ich mal den Besuch beim Anwalt und den Rechtsweg nahelegen würde...

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