Muss der Arbeitgeber bei Schulungen für Spesen aufkommen?

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Das ist eine Frage der Vereinbarung.

Wenn es eine Pflichtveranstaltung ist, dann muss alles gezahlt werden, die Fahrtkosten, die Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der steuerlichen Abzugsbeträge, oder gem. Betriebsvereinbarung usw.

Man kann aber auch vereinbaren, dass für Schulungen der Betrieb nur einen Teil der kosten übernimmt, aber dann darf es vermutlich kein Veranstaltung sein, die wo der Betrieb die Teilnahme vorschreibt.

Der Arbeitgeber ersetzt bei diesen Veranstaltungen regelmäßig den steuerfreien Verpflegungsmehraufwand. Der Arbeitgeber soll auch nicht den gesamten Verpflegungsaufwand zahlen, sondern nur das pauschalierte "Mehr" an Aufwand (für einen durchschnittlichen Bundesbürger). Wer Zuhause jeden Mittag und Abend ins Restaurant geht, dürfte daher mit der Verpflegungspauschale kein Problem haben und wer Zuhause nur Pommes mit Currywurst ißt, auch nicht.

Da wird nicht steuerlich nach den Lebenshaltungskosten in jener Stadt gefragt, wie es bei Auslandsreisen üblich ist.