Gelder in und nach schwangerschaft minderjährig?

1 Antwort

Grundsätzlich .... bis zur Vollendung Deines 18. Lebensjahres hast Du Anspruch auf elterlichen Unterhalt, selbst wenn Du Dich in keiner Ausbildung befindest.

Selbiges gilt für das staatliche Kindergeld .... wobei dieser Anspruch den Eltern zusteht.

Mit Vollendung des 18. Lj. was bei Dir in etwa mit der Geburt Deines Kindes zusammentrifft .... entfallen diese Ansprüche und Du hast gegenüber dem Kindesvater Anspruch auf Betreuungunterhalt. Dazu kommt dann das Elterngeld - Mindestbetrag = 300 Euro.

Ob dann noch ergänzende Ansprüche nach SGB II bestünden kann ich Dir ohne Kenntnis seines Bruttoeinkommens nicht sagen.

Ganz grob wäre Euer "Grundbedarf" nach SGB II dann:

2 * 90 % des Regelsatzes = für Euch beide zusammen 778 Euro + der Regelsatz für den Zwerg 250 Euro ... dazu kämen dann die angemessenen Kosten für die Unterkunft. Wobei dann allerdings das Elterngeld + das Kindergeld vollumfänglich angerechnet würden.

Anders sähe es bei einem evtl. Wohngeldanspruch aus ..... dort würden nämlich Eltern- und Kindergeld nicht mit angerechnet werden.