Bekommt man, wenn man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, Kindergeld?

2 Antworten

Es geht vermutlich um Dich selbst und nicht um Dein Kind.

Deine eltern haben Anspruch auf Kindergeld für Dich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist über 18:

  • Ein Ausbldungsverhältnis, oder eine zulässige wArtezeit auf eine Ausbildung

  • ein Einkommen von nicht mehr 8.004,- Euro (brutto ist das mehr, wegen der Berechnungsweise)

unter Umständen kann dieses Kindergeld, dann an das Kind direkt gezahlt werden.

also für 'Dich nur die Fragen:

Ausbildung ja/nein

netto nicht mehr als ca. 744,- im monat

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Du als Mutter hast immer, im gesetzlichen Rahmen, Anspruch auf Kindergeld. Dabei spielt es keine Rolle ob du verheiratet bist oder nicht. Hauptsache du bist für das Kind " Kindergeldberechtigt ".