Gehweg gehört zur über der Hälfte zu meinem Grundstück wer darf parken?

2 Antworten

Google den Begriff "Widmung". Die überlagert das zivilrechtliche Eigentum.

Nein!

Auch nicht, wenn du den ganzen Bürgersteig und die Straße bezahlt hättest und besitzen würdest, wäre es kein Leitenbergersteig und keine Leitenbergerstraße. Was es ist bestimmt die Kommune.

Hier gibt es viele Privatstraßen, die komplett von den Anwohnern bezahlt werden. Nutzen und darauf parken darf aber jeder.