Für meine Schwester Geldbetrag 5 Jahre anlegen?

4 Antworten

Warum solls du das machen, wie willst du das machen. warum macht Sie es nicht selbst und du gibts Tipps.

Du kannst kein "Vermögen" von deinem separieren. Es sei denn du legst es auf ihren Namen an, dann wäre es aber ihre Anlage

Nein, es gibt ein Geldwäschegesetz und Du müsstest gegenüber der Bank unterschreiben, dass Du für eigene Rechnung handelst. Das ist ja nicht der Fall.

Wenn es darum geht, Vermögen zu verschleiern, um Sozialleistungen zu erschleichen, machst Du Dich vermutlich auch selbst strafbar.

Zappzappzapp  01.08.2019, 10:47

Völlig richtig, nur müsste der FS nicht unterschreiben, sondern er hat es, wie jeder, bereits bei Kontoeröffnung unterschrieben ;-)

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Du schreibst nicht dazu, was der Zweck der Aktion sein soll.

Theoretisch denkbar sind 3 Wege:

Die einfachste Lösung wäre, wenn Deine Schwester Dir Vollmacht über ihr Konto und/oder Depot erteilen würde. Dann könntest Du die Verwaltung erledigen, aber das Vermögen wäre eindeutig das der Schwester.

Die zweite Möglichkeit wäre die offene Treuhand. Das bedeutet, daß Du Kontoinhaber bist, aber die Schwester wirtschaftlich Berechtigte. Auch da wäre die Vermögenszuordnung eindeutig. Ebenso eindeutig ist aber der Nachteil dieser Lösung. Nicht alle Banken bieten so eine Art des Kontos an. Gerade Direktbanken scheuen den Arbeitsmehraufwand.

Die dritte Lösung wäre die verdeckte Treuhand. Da bist Du Kontoinhaber, aber es gibt Vereinbarungen durch die das Vermögen der Schwester zuzuordnen ist. Wenn man da am falschen Ort sparen will, ist Ärger vorprogrammiert. Rein privatschriftliche Vereinbarungen würden regelmäßig angezweifelt. Besser wäre es, derartige Vereinbarungen vor einem Notar abzuschließen. Dann könnte niemand mehr den Zeitpunkt der Vereinbarung und die Richtigkeit der Unterschriften anzweifeln und eine sichere Aufbewahrung der Urkunde wäre ebenfalls gesichert.

Wenn Du im übrigen vom Amt sprichst, was in diesem Fall wohl entweder Jobcenter, Sozialamt oder Grundsicherungsamt bedeuten soll, dann wirst Du bei jeden dieser 3 Lösungen Probleme bekommen. Selbst eine Vollmacht über die Konten anderer Personen hat solche Behörden schon veranlaßt, Leistungen einzustellen. Da es in Deutschland kein Bankgeheimnis mehr gibt, können diese Behörden auch ermitteln, wer über fremde Konten Vollmacht hat.

Vorweg: Wenn ihr diese Aktion machen wollt, um Vermögen z.B. vor dem Jobcenter zu verbergen: Vergiss es besser, Deine Schwester würde sich strafbar machen. Kann zwar gutgehen, aber viele haben sich auch schon gewundert, wenn das Jobcenter solche Manipulationen herausbekommen hat.

Einen anderen Grund kann ich mir zwar schwer vorstellen, aber das ist eure Sache.

Außerdem wäre so eine Konstruktion nicht zulässig, weil Du der Bank gegenüber unterschrieben hast, dass Du Deine Konten, Depots etc. ausschließlich für eigene Rechnung führst.

Gibt es wirklich einen anderen Grund, wäre die einfachste Lösung, wenn ihr einen Kreditvertrag über diese Summe abschließen würdet. Das Darlehen, welches Deine Schwester Dir gäbe, könnte zinsfrei sein oder dem Zinssatz entsprechen, zu dem Du das Geld angelegt hast und wäre nach 5 Jahren rückzahlbar. Dann könntest Du über das Geld als Dein "eigenes" legal frei verfügen und es gäbe für beide eine korrekte schriftliche Unterlage.

Steuerliche Fragen lasse ich mal unberücksichtigt.