Wer soll Studiengebühren(Zweitstudium) künftig absetzen, Student selbst oder Eltern?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ei, wessen Studiengebühren sind denn das?

Mit Absetzen als "außergewöhnliche Belastung" meinst Du wahrscheinlich die Möglichkeit der "Unterstützung einer bedürftigen Person", für die Deine Mutter gesetzlich verpflichtet ist, Unterhalt zu leisten.

Die Voraussetzungen dafür sind im §33a EStG definiert. Abs 1 sagt "Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 8 354 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden." Diese Voraussetzungen scheinen gegeben, da Du gesetzlich unterhaltsberechtigt bist und es um Aufwendungen für eine Berufsausbildung geht und für Dich kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht.

Allerdings gäbe es ein paar Dinge zu beachten:

  • Knapp damit auskommen bedeutet, daß Sie bereits wenig Steuern zahlen. Außergewöhnliche Belastungen mindern nur die Steuerlast. Wenn diese aber ohnehin gering ist, wird der Effekt auch gering sein. Also wäre logischerweise sehr wahrscheinlich die Geltendmachung in Deiner Einkommensteuererklärung als vorweggenommene Werbungskosten sinnvoller.

  • Man kann zwar bis 8.354 EUR geltend machen, jedoch gehen davon Einkünfte des Unterstützten ab. Das mindert weiterhin den ansetzbaren Betrag auf vielleicht max. 3.500 EUR jährlich, d.h. ca. 300 im Monat.

  • Warum sollte nur die Mutter etwas absetzen können? Auch der Vater ist unterhaltsverpflichtet. Die genannten 300 EUR p.m. würden sich also auf beide Eltern verteilen.

  • Würde Deine Mutter diese Unterstützung tatsächlich vornehmen, wäre sie doch leistungsfähig und das würde Deinen Bafög-Satz gefährden.

Allerdings zahlen Deine Eltern ja überhaupt keine Unterhaltsleistungen. Wie sollten sie dann etwas absetzen können? Die Sachlage ermöglicht diese Option also mangels Nachweisbarkeit des erforderlichen Unterhalts überhaupt nicht.

Der einzig begründbare Weg, der die Realität reflektiert, und einzig sinnvolle Weg ist also Deine Geltendmachung Deiner Aufwendungen für die zweite Berufsausbildung als vorweggenommene Werbungskosten. Einkünfte während des Studiums sind entsprechend zu berücksichtigen.

Aber das war Dir doch eigentlich schon vorher klar, oder?

whitebuddy 
Fragesteller
 18.08.2014, 08:55

Ich sehe das nicht so, dass es vorher bereits klar war. Wenn meine Kosten einen großen steuerlichen Vorteil für meine Eltern bedeutet hätten, wäre es doch kein Problem gewesen bsp. die Nachweise der Studiengebühren auf meine Eltern ausstellen zu lassen. Natürlich komme ich schlussendlich für die Gebühren selbst auf, aber ich kann mir nicht vorstellen das, wenn die Nachweise einwandfrei vorliegen, hier großartige Nachforschung seitens des Finanzamtes erfolgen wo den das Geld herkommt.

Wie funktioniert so eine Geltendmachung der Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten. Ich mache während meiner Studienzeit immer brav eine Steuererklärung wo ich ausschließlich meine Werbungskosten angebe? Und dann? Mir ist der Vorgang nicht ganz schlüssig

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gandalf94305  18.08.2014, 09:09
@whitebuddy

Ich habe oben vier Punkte genannt, die - selbst wenn die Geltendmachung durch die Mutter möglich wäre - in Frage stellen, dies zu tun. Der erste Punkt spricht doch für sich. Steuerliche Vorteile bedeuten nicht, daß man am Ende mehr als als vorher. Es bedeutet nur, daß man weniger Steuern auf das ohnehin ausgegebene Geld zu entrichten hat. Sind Deine Eltern also ohnehin knapp bei Kasse, würden sie die 300 EUR für Dich ausgeben, jedoch hättest Du dann eine Bafög-Kürzung und die Eltern hätte davon nur einen Steuervorteil von vielleicht 75 EUR im Monat, wenn sie einen Grenzsteuersatz von z.B. ca. 25% hätten. Unterschätze nicht die Fragebegierde der Finanzämter ;-)

Du trägst die Werbungskosten und die Einkünfte in Anlage N ein. Bedenke jedoch, daß Verlustvorträge durch Einkünfte aufgefressen werden.

Beispiel: Du hast Einkünfte über 4.800 EUR. Werbungskosten z.B. 6.000 EUR. Verlustvortrag 1.200 EUR. Im nächsten Jahr das gleiche Spiel, nur sind die Werbungskosten nur noch 3.000 EUR. Bleiben also 1.800 EUR zu versteuerndes Einkommen. Abzüglich Verlustvortrag 1.200 EUR macht 600 EUR. Steuerlast Null. Verlustvortrag Null.

Das Spiel lohnt sich also nur, wenn Du kontinuierlich einen Verlustvortrag produzierst und in dem Jahr, in dem Du dann wirklich Geld verdienst, bei rund 9.000 EUR plus aktuellen Verlustvortrag Einkünfte hast. Ansonsten wird ein Teil des Verlustvortrags verschenkt. Klar natürlich, daß die Wirkung des Verlustvortrags umso besser ist, je höher Dein erstes Gehalt ist. Daher lohnt es sich, nach dem Studium erst noch die Sache langsam anzugehen, aber mit folgendem Jahresbeginn ein möglichst hohes Gehalt in dem Jahr zu erreichen. Klar, daß man das nicht ganz so steuern kann, wie man will, aber es hilft, die Besonderheiten der Verlustverrechnung zu beachten.

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whitebuddy 
Fragesteller
 18.08.2014, 09:23
@gandalf94305

Zählt Bafög oder ein Studienkredit auch als Einkommen, welches ich bei der Steuerklärung angeben muss und meinen Verlustvortrag minimieren?

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whitebuddy 
Fragesteller
 18.08.2014, 09:31
@whitebuddy

Verstehe ich das richtig, dass ich nicht verpflichtet bin den entstanden Verlustvortrag gleich im ersten Jahr meiner Berufstätigkeit geltend zu machen sondern auch gut noch zwei Jahre warten kann bis ich evtl. ein höheres Gehalt bekomme und eine Geltendmachung dadurch lohnender ist? Gibt es da sowas wie eine "Deadline"?

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EnnoBecker  18.08.2014, 09:34
@whitebuddy
Wenn meine Kosten einen großen steuerlichen Vorteil für meine Eltern bedeutet hätten, wäre es doch kein Problem gewesen bsp. die Nachweise der Studiengebühren auf meine Eltern ausstellen zu lassen.

Ich macvh dir einen Vorschlag: Stell die Studiengebühren auf mich aus, bei mir wirkt sich das ganz bestimmt noch günstiger aus.

Siehst du, worauf wir hinauswollen?

Warum sollte jemand anders als du deine Werbungskosten geltend machen können?

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EnnoBecker  18.08.2014, 09:47
@whitebuddy
Verstehe ich das richtig, dass ich nicht verpflichtet bin den entstanden Verlustvortrag gleich im ersten Jahr meiner Berufstätigkeit geltend zu machen

Nein, das verstehst du nicht richtig. Der VV wird vom positiven Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Das ist kein Wahlprogramm.

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vulkanismus  18.08.2014, 11:54
@whitebuddy

Da würdest Du aber staunen, wie schnell so eine Straftat aufgedeckt ist.

"Ich mache während meiner Studienzeit immer brav eine Steuererklärung wo ich ausschließlich meine Werbungskosten angebe?" Eben so.

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EnnoBecker  18.08.2014, 11:57
@vulkanismus

Bei einem solch langen Faden ist es günstig, den wesentlichen Teil zu zitieren.

So:

Da würdest Du aber staunen, wie schnell so eine Straftat aufgedeckt ist.

Oder mehrfach:

Da würdest Du aber staunen, wie schnell so eine Straftat aufgedeckt ist.

Es ist hier nicht erkennbar, wem du jetzt eine Straftat zuordnen möchtest. Ich seh hier nirgendwo eine.

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vulkanismus  18.08.2014, 13:27
@EnnoBecker

Noch, noch ist sie nicht erkennbar.

Wieviele Fälle soll ich Dir schildern, in denen bei solchen "Versuchen" Urkundenfälschung etc. dazukamen?

Aus AO-Sicht hast du wie immer Recht.

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gandalf94305  19.08.2014, 13:16
@whitebuddy

Nein. Ein Studienkredit oder anderes Darlehen zählt ebensowenig wie Bafög-Zahlungen zum steuerrelevanten Einkommen.

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Du machst sie natürlich nach dem Studium geltend!

es sind deine Ausgaben. Die kannst nur du steuerlich geltend machen.

Deine Mutter kann sie nur dann absetzen, wenn sie die Kosten selbst auch getragen hat. Hat sie in deinem Fall aber nicht!

EnnoBecker  18.08.2014, 11:58

Nein. Die Mutter kann die Aufwendungen für das Studium eines anderen Menschen gar nicht absetzen. Selbst wenn sie sie getragen hätte.

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