zwei Midijobs?

3 Antworten

Du verrätst nicht, ob Deine beiden Jobs Deine einzigen Beschäftigungsverhältnisse sind, oder ob Du noch einen Hauptjob hast.

Ich unterstelle nun mal, das sind deine einzigen Beschäftigungsverhältnisse und da gilt nun mal, Steuerfreiheit hast Du nur für einen Minijob. Nimmst Du einen zweiten Mini- oder Midijob an, werden die Einnahmen aus beiden zusammengezählt und daraus errechnet sich die Steuerlast. Zudem wirst Du auch karnakenversicherungspflichtig.

Das kannst Du alles auf der Hompage der Minijobzentrale nachlesen. Dorthin werden auch Deine Beschäftigungsvrhältnisse gemeldet, so dass es auf jeden Fall auffällt, dass Du 2 solche Jobs gleichzeitig ausübst.

Nur ein Minijob ist steuerfrei. Dein zwiter liegt aber auch sowieso über der steuerfreien Grenze, hätte sich dann eh erledigt.

Ab 01.01.2013 ist die Grenze für Minijobs auf 450 € angehoben worden, damit wäre der erste Job vom AG pauschal zu versteuern. Für den zweiten Mini- oder Midi sowie jeder weitere Job müssen dann insgesamt zum persönlichen Steuersatz Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden.

Sorry, aber die Anhebung der Minijobgrenze auf 450 € gilt nur für Neu - und nicht für Bestandsverträge!

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@Primus

@Primus - sorry aber das stimmt so nicht ganz!

sobald für alte Verträge die neue Grenze von 450,- Vereinbart werden, fällt der Vertrag unter neues Recht!!!!

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@Tina34

@ Tina: Oh... da habe ich wohl was falsch verstanden.

Danke für den Hinweis.

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