Frage zum Steuerfreibetrag für Geschenke?
Hallo. Ich würde von meiner Schwester im Jahr 2023 ein Geldgeschenk erhalten, das die Steuerfreigrenze in Deutschland übersteigt. Sie wird mir 40 000 Euro schenken. Wir waren beide noch nie in Deutschland und haben keinen Bezug zu diesem Land. Ich werde im Jahr 2024 zum ersten Mal nach Deutschland kommen und im Jahr 2024 steuerlich ansässig werden. Mir wurde gesagt, dass ich die Steuer für das Geschenk ab 2023 nicht zahlen muss, weil ich erst 2024 zum ersten Mal in Deutschland steuerlich ansässig werde. Meine Schwester beabsichtigt jedoch, mir im Jahr 2024, also nachdem ich in Deutschland steuerlich ansässig geworden bin, eine weitere Schenkung von 15 000 Euro zu machen. Wird das Finanzamt das Geschenk, das sie mir im Jahr 2023 gemacht hat, bei der Feststellung berücksichtigen, ob ich die Freibetragsgrenze für das Geldgeschenk im Jahr 2024 überschritten habe? Wenn ja, würden sie dann im Grunde die gesamte Summe von 15 000 Euro besteuern?
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Einfache Gegenfrage - woher sollte ein deutsches Finanzamt Kenntnis von Schenkungen erlangen, welche Du während Deines Lebens im Ausland erhalten hast.
Also auch hier ( für diese neuerliche in 2024 erwartete Schenkung ) .... ab 2024 beginnt "ein neues Spiel".
Es tut mir leid. Mein Deutsch ist lausig. Glauben Sie auch, dass das Geschenk, das ich 2023 erhalte, nichts mit den Schenkungen zu tun hat, die 2024 und später erfolgen? Es wird nicht einmal in die Berechnung des 10-Jahres-Freibetrags einbezogen, richtig?
Vielen Dank für diese präzisen Antworten. Die Schenkung aus dem Jahr 2023 wird also nicht in die Berechnung des Freibetrags für Schenkungen ab 2024 einbezogen. Richtig?
Das deutsche Finanzamt war doch 2023 gar nicht für dich zuständig! Da gelten die Bestimmungen des Landes, in dem du zum Zeitpunkt der Schenkung lebst. Die Schenkung 1 ist also dieses Jahr im Ausland abgeschlossen.
Vielen Dank für diese präzisen Antworten. Die Schenkung aus dem Jahr 2023 wird also nicht in die Berechnung des Freibetrags für Schenkungen ab 2024 einbezogen. Richtig?
"woher sollte ein deutsches Finanzamt Kenntnis von Schenkungen erlangen"
Das ist einfach: WENN die Vorschenkungen zu einer Zeit, zu der der Fragesteller nicht in Deutschland steuerpflichtig war, anzurechnen WÄREN (sind sie aber nicht), dann wären sie in der Schenkungsteuererklärung natürlich anzugeben - sonst wäre das Steuerhinterziehung.