Frage zum Steuerfreibetrag für Geschenke?

2 Antworten

Einfache Gegenfrage - woher sollte ein deutsches Finanzamt Kenntnis von Schenkungen erlangen, welche Du während Deines Lebens im Ausland erhalten hast.

Also auch hier ( für diese neuerliche in 2024 erwartete Schenkung ) .... ab 2024 beginnt "ein neues Spiel".

Eifelia  03.04.2023, 18:00

"woher sollte ein deutsches Finanzamt Kenntnis von Schenkungen erlangen"

Das ist einfach: WENN die Vorschenkungen zu einer Zeit, zu der der Fragesteller nicht in Deutschland steuerpflichtig war, anzurechnen WÄREN (sind sie aber nicht), dann wären sie in der Schenkungsteuererklärung natürlich anzugeben - sonst wäre das Steuerhinterziehung.

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DBG2000 
Fragesteller
 03.04.2023, 19:03
@Eifelia

Es tut mir leid. Mein Deutsch ist lausig. Glauben Sie auch, dass das Geschenk, das ich 2023 erhalte, nichts mit den Schenkungen zu tun hat, die 2024 und später erfolgen? Es wird nicht einmal in die Berechnung des 10-Jahres-Freibetrags einbezogen, richtig?

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DBG2000 
Fragesteller
 03.04.2023, 18:57

Vielen Dank für diese präzisen Antworten. Die Schenkung aus dem Jahr 2023 wird also nicht in die Berechnung des Freibetrags für Schenkungen ab 2024 einbezogen. Richtig?

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Das deutsche Finanzamt war doch 2023 gar nicht für dich zuständig! Da gelten die Bestimmungen des Landes, in dem du zum Zeitpunkt der Schenkung lebst. Die Schenkung 1 ist also dieses Jahr im Ausland abgeschlossen.

DBG2000 
Fragesteller
 04.04.2023, 08:00

Vielen Dank für diese präzisen Antworten. Die Schenkung aus dem Jahr 2023 wird also nicht in die Berechnung des Freibetrags für Schenkungen ab 2024 einbezogen. Richtig?

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