Steuerfreie Betrag Renten aus der Türkei?

2 Antworten

Da es ein DBA zwischen Deutschland und der Türkei gibt, gilt Folgendes:

  1. Ruhegehälter: Diese werden im Ergebnis nach Artikel 18 (2), 22 (2) DBA in Deutschland von der Besteuerung ausgenommen, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.
  2. Vermietung: wird ebenfalls von der Besteuerung ausgenommen, unterliegen aber dem PV, Artikel 6 (1), 22 (2) DBA.

Sofern es in Deutschland keine einkommensteuerpflichtigen Einkünfte gibt, entfaltet der PV keinerlei Wirkung und es kommt in Deutschland zu keiner Versteuerung.

Da es insbesondere bei den Ruhegehältern noch einige Ausnahmen gibt, die durchgeprüft werden müssen, solltet ihr diese Prüfung durch einen Berater vornehmen lassen. In bestimmten Konstellationen gilt die Aussage zu Nummer 1 nämlich nicht.

Zum DBA geht es hier entlang.

Schlicht und ergreifend - als Rentenbezieher bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

lohnsteuer kompakt ....vermietungseinkuenfte aus dem ausland

Mache Dir bewusst, dass das FA im Prinzip relativ problemlos Informationen zu Deinen / Euren Konten bekommt.