Frage zum gewerblichen Einkauf?

3 Antworten

Sei mir nicht böse, aber bei diesem (Nicht) Wissen wirst Du vermutlich nicht lange selbständig sein.

Frageboss 
Fragesteller
 26.05.2023, 05:30

hi Das ist leider falsch ich hab mir hier nur paar Infos geholt und jeder hat klein anfangen nicht jeder Mensch hat sofort alles an wissen und bei Problem hab ich meine Steuerberaterin und einige selbständige Kollegen die mir beim Start helfen wenn ich fragen oder Probleme hab liebe Grüße

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Karte kostet 750 Euro und ich verkaufe sie für Beispiel 850 Euro weiter wie wird das dann berechnet beim kleingewerbe bekomm ich meine Ausgaben wieder oder wie wird das gehandelt beim Finanzamt etc

Sofern dein Kunde die 850 EUR bezahlt, hast du deine Ausgabe doch schon zurückbekommen und einen Gewinn von 100 EUR erzielt. Da Mehrwertsteuer und Vorsteuer im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nicht geltend gemacht werden können, passiert da gar nichts weiter und deinen erzielten (Jahres)Gewinn musst du versteuern.

Frageboss 
Fragesteller
 24.05.2023, 09:18

Ok alles klar heißt also nicht das ich dann sofort über den Schnitt komme z.b das es dann Grund der Ausgaben 100 Euro Gewinn hab für Einkommensteuer hab und es nicht heißt ich hab 850 Euro Gewinn da ich ja die 750 als Ausgabe hatte verstehe ich das richtig ??

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Frageboss 
Fragesteller
 26.05.2023, 05:25

Ok danke dann hab ich es mir schon richtig gedacht weil das mit der Jahres Gewinn wusste ich. Ich mach mich lieber schlau anstatt als Neuling etwas falsch zu machen danke dir orgel

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Guten Tag zusammen.

Ich bin neu in der Selbständigkeit und habe eine Steuerberaterin, die mir bei Fragen etc zur Seite steht.

Nun ist meine Frage an Euch: ich bin in der IT-Branche tätig. Wenn ich im Großhandel einkaufe, beispielsweise

  • eine Grafikarte, die ich beim Kunden verbaue oder
  • Hardware für den Shop kaufe, zum Beispiel kostet im Großhandel die Karte 750 Euro und ich verkaufe sie für (Beispiel) 850 Euro weiter,

wie wird das dann berechnet beim Kleingewerbe - bekomme ich meine Ausgaben wieder oder wie wird das gehandhabt beim Finanzamt etc?

dazu gesagt ich habe nur ein Kleingewerbe.

Du hast aber bisher noch nicht mit der Steuerberaterin gesprochen, oder? Und an sowas wie ein Existenzgründerseminar oder eine sonstige Möglichkeit, sich das für einen Unternehmer unabdingbar notwendige Grundwissen zu beschaffen, hast Du auch noch nicht gedacht, oder?

  1. In D gibt es kein 'Kleingewerbe', es gibt nur Gewerbe. Was vermutlich gemeint ist, ist die Kleinunternehmerregelung - diese hat NUR mit der Umsatzsteuer zu tun. Wenn Du diese anwendest, dann darfst Du Deinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und hast aus Deinen Anschaffungen keinen Vorsteuerabzug. Ob es in Deinem Gewerbe sinnvoll ist, diese Regelung anzuwenden, solltest Du dringend mit der Steuerberaterin besprechen - in so manchem Fall ist das nämlich gleichbedeutend mit der Verbrennung von Geld, das hängt vor allem davon ab, ob Deine Kunden Privatleute oder Unternehmer sind.
  2. Natürlich bekommst Du Deine Ausgaben NICHT erstattet. Deine Ausgaben mindern Deinen Gewinn, und der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Wie hoch die Minderung der Steuerlast durch Betriebsausgaben ist, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab.(Du glaubst jetzt nicht ernsthaft, dass Du - wenn du mir diese Grafikkarte verkaufst - du von mir 850 € bekommst und die in vollem Umfang behalten kannst, da Du die Anschaffungskosten vom Finanzamt erstattet bekommst, oder? Dein 'Gewinn' aus diesem Geschäft ist 100 €.)
  3. Auf die Gefahr hin, dass Du mir das folgende übelnimmst: Tu Dir selbst den Gefallen und erstelle, wenn Du mit Deiner Steuerberaterin oder Deinen Kunden korrespondierst, einen strukturierten Text mit korrekter Interpunktion. Solch ein Geschreibsel wie hier im Forum wirkt a) äußerst unprofessionell und wenig vertrauenswürdig und führt b) zumindest bei mir dazu, dass ich die Email immer wieder nach unten schiebe, weil ich im Büro weder Zeit noch Lust habe, mich so lange durch Texte ohne Punkt und Komma zu kämpfen, bis die verständlich werden.
Frageboss 
Fragesteller
 24.05.2023, 10:08

Das ist meine Frage gewesen das ich denn Betrag nicht erstattet bekomme ist mir bewusst auch das ich keine Umsatzsteuer drauf hauen darf ist mir bewusst dort müssen sie sich mal kein Kopf machen meine Steuerberaterin hilft es ist einfach eine berechtigte Frage gewesen und jeder hat mal klein angefangen auch sie…

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Eifelia  24.05.2023, 11:43
@Frageboss

Sorry, aber wenn Dir das angeblich bewusst ist, warum fragst Du dann - ich zitiere:

"bekomm ich meine Ausgaben wieder"

Man kann hier nur das beantworten, was gefragt wird. Wenn Du was anderes schreibst, als Du meinst, dann brauchst Du Dich nicht zu wundern.

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