kann mich Zahlschein nur anschließen, manche Fragen kamen hier schon so oft vor daß sie nicht unbedingt mehr neu gestellt werden müssen http://www.finanzfrage.net/frage/melden-banken-die-hoehe-der-abgegebenen-freistellungsauftraege-ans-finanzamt

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ein Entsafter dürfte für unter 100 Euro zu kaufen sein-keine Riesenausgabe. Klar, wird man das grds. mal als Betriebsausgabe ansetzen können-schlimmstenfalls sagt ein Prüfer mal zu unrecht. Aber dann ist es auch egal-denn irgendwas sollen die ja auch zu bemängeln haben, um nicht ungut zu werden :-)

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Hierzu geht man weiter zum Finanzamt und gibt dort an, dass ein Kind auf der Lohnsteurkarte eingetragen werden soll (Geburtsurkunde mitnehmen ). Diese stellen eine Bescheinigung aus für den Arbeitgeber.

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Da Deine Frau ja nicht um sonst putzt und Geld dafür kriegt, denke ich ist die Umlage anteilig auch auf Euch schon richtig. Putzmittel muß sie ggf. eben bei den Mietern einfordern, aber die zahlen ja eh schon wie Du schreibst.

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