Frage Einzelunternehmen?

4 Antworten

Dein Gewinn ist nach den genannten Zahlen 2.388,- Euro.

Das ist zu versteuern.

Die Gewerbesteuer ist eine Betriebsausgabe, aber nicht abzugsfähig.

Ausserdem bekommst Du die doch bestimmt zurück, denn es kann sich nur um eine Vorauszahlung handeln und bei der Gewerbesteuer hast Du als Einzelunternehmer erstmal 24.500,- Euro Gewinn steuerfrei.

Und selbst wenn, so würde sie Dir zumindest zum größten Teil auf die Einkommensteuer angerechnet.

Du hättest zumindest mal ein Informationsgespräch mit einem Steuerberater machen müssen, oder aber ein Existenzgründerseminar.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Ökonomie
Eifelia  18.01.2023, 13:13

Das musst Du mir erklären - wieso ist die "Mehrwertsteuer" vom "Gewinn, abzgl. Ausgaben" noch mal abziehbar?

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wfwbinder  18.01.2023, 13:38
@Eifelia

Ich denke, dass der Frager die Zahllast meint, die er an das Finanzamt überwiesen hat, so wie die Gewerbesteuer überwiesen wurde.

Zumindest ist das für mich die einzig logische Begründung für diese Zahlen überhaupt.

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Auf welchem Konto das Geld ist spielt für einen Einzelunternehmer keine Rolle. Der Gewinn muss versteuert werden. Es gilt das Zuflussprinzip.

Die Gewerbesteuer ist übrigens keine Betriebs Ausgabe ( § 4 Abs. 5b EStG)

Sie wird in der EÜR nicht berücksichtigt. Allerdings wird sie bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Bei dem oben veranschlagten Gewinn würde auch gar keine Gewerbesteuer anfallen. Erst über einem Gewinn von 24.500€ fällt Gewerbesteuer an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Im Gewinn ist die zu zahlende/erstattende Umsatzsteuer bereits enthalten, da ist nichts mehr abzuziehen. Die Gewerbesteuer ist eine nicht abzugsfähige Ausgabe und mindert den Gewinn nicht, sie wird aber ggf. bei der Einkomnensteuer angerechnet. Bei dem genannten Gewinn fällt aber überhaupt keine Gewerbesteuer an.

(Und gerade erst habe ich bemerkt, dass Kttk das auch schon geschrieben hatte).

Tu Dir selbst einem Gefallen und verschaffe Dir erst Mal unternehmerisches Grundwissen, BEVOR Du anfängst.

Du solltes besser ein Existenzgründerseminar bei der für euch zuständigen IHK besuchen!

Selbstverständlich hast Du auch dann Einkommensteuer zu zahlen, auch wenn der Gewinn auf dem Firmenkonto verbleibt!