Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer)
Ich hänge bei dem Punkt 3 "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer)." Das Finanzamt sagte mir bei nichtselbständiger Arbeit soll ich das Bruttojahresgehalt des Vorjahres eingeben und bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit den geschätzen Jahresgewinn. Den kann ich leider nicht schätzen. Wenn ich zum Beispiel einen Jahresumsatz von 15.000€ habe, weiß ich doch jetzt nicht, welcher Gewinn übrig bleibt. Ab welchem Betrag aus beiden Punkten ergibt sich eine Vorauszahlung? Was sind voraussichtliche Steuerabzugsbeträge und Sonderausgaben?
1 Antwort
Schön, dass Du Dir Gedanken machst. Andere Steuerpflichtige nehmen da ganz einfach die Quersumme aus Datum und Omas Geburtstag und schieben es auf die gute bzw. schlechte Konjunktur wenn es nicht stimmt. Allerdings müßte man als Selbständiger doch irgendeine Vorstellung von Umsatz und Ertrag haben, ansonsten kann man doch garnicht abschätzen, ob sich das lohnt. Rein prinzipiell könntest Du schon pleite sein und hast es nicht gemerkt. Also um die Arbeit kommst Du jetzt nicht rum.
Sicher habe ich in etwa eine Vorstellung anhand von angeforderten Preislisten etc. und den Kosten, die ich ja auch habe. Ich habe auch einen ungefähren Schätzwert, nur leider keine Kristallkugel, entweder es kommt so, wird besser oder schlechter. Eine Einkommensteuervorauszahlung ist wahrscheinlich für jeden Existenzgründer ein Kostenpunkt, den man am Anfang nicht so gern hat. und zum Punkt Steuerabzugsbeträge und Sonderausgaben konnte mir nicht mal die Beratungsstelle etwas genaues sagen.