Fortbildung -> Kann ich die Werbungskosten auch bei Nutzung eines Dienstwagen absetzen?

2 Antworten

ja, was haben die Fortbildungskoswten Lehrgangsgebühren, Fachliteratur usw), mit dem Auto zu tun?

Oder meinst Du die Fahrten zu Lehrgängen?

Wenn es ein Kursus ist zu dem Du fährst udn den Du selbst bezahlst, dann ist es eine private Fahrt udn somit durch die 1 % Regelung abgegolten. Somit kannst Du dann die 30 Ct. pro Kilometer ansetzen.

Ist es ein lehrgang, den der Betrieb zahlt, dann ist es eine betrieblcihe Verwanstaltung, somit eine Diestfahrt udn nciht ansetzbar.

Die Fahrkosten folgen hier den Lehrgangskosten.

Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten. Der Betrieb zahlt diese Fortbildung. Und ich hab halt in meinem Steuerprogramm gesehen, das man den Fahrtweg zur Fortbildung absetzen kann. Deshalb lautet meine Frage kann ich den Fahrtweg absetzen, obwohl ich einen Firmenwagen mit der 1% Regel habe. Ich hoffe ich hab mich jetzt ein bisschen deutlicher ausgedrückt.