Kann man Ausgaben für Steuerfachliteratur als Werbungskosten absetzen?

2 Antworten

Als Werbungskosten ja, wenn Du Steuerfachgehilfe (Steuerfachangestellter) bist.

Sonst kann es in den Bereich Sonderausgaben (Steuerberatungskosten) eingeordnet werden.

Bei Einkünften aus einem kleinen Gewerbebetrieb, oder freiberuflicher Tätigkeit, können es Betriebsausgaben sein.

Sonst kann es in den Bereich Sonderausgaben (Steuerberatungskosten) eingeordnet werden.

Kannst du mir da mal bitte die genaue Quelle nennen?

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@EnnoBecker

Entschuldige bitte, war etwas spät und ich wohl etwas müde, Sonderausgabenbereich inzwischen gestrichen.

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@wfwbinder

Nicht nur das:

Der BFH hat im Sommer auch entschieden, dass diese Streichung nicht zu beanstanden ist. Daraufhin hat das BMF die Steuerberatungskostengeschichte aus dem Vorläufigkeitskatalog gestrichen.

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Soweit ich weiß ist das nicht möglich. Werbungskosten sind nur Ausgaben die beruflich veranlasst sind - also in einen unmittelbaren Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen. Wenn du beruflich nichts damit zu tun hast geht das glaube ich nicht!