Harz IV - Fernstudium - Absetzung als Werbungskosten möglich?

4 Antworten

Werbungskosten sind beim Einkommen zu berücksichtigen und mindern die zu zahlende Einkommensteuer. Was Du willst, zielt wohl auf eine ganz andere Richtung. Du willst Dir die Fortbildungskosten von der ARGE bezahlen lassen und zwar indirekt über die Einkommensanrechnung. Nette Idee, aber so etwas bedürfte einer gesetzlichen Grundlage und die ist nicht vorhanden.

Hm also einmal kannst du die Kosten für das Fernstudium am Ende des Jahres bei der Einkommenserklärung als Werbungskosten geltend machen. Was das nun mit ALG 11 zu tun hat, kann ich nicht ganz erkennen. Was ist das denn für ein Fernstudium? Anerkannt? Und wie lange würde das gehen? Also wenn es nur etwa ein Jahr wäre und du auf um die 2000 - 2400 € kommst, kann es sein, dass dir das über einen Bildungskredit finanziert werden könnte. Ich will hier ausdrücklich betonen KÖNNTE EVENTUELL. Dafür muss die Schule bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Da wäre es aber sinnvoller, bei der Schule nachzufragen (zumindest zusätzlich).

Hallo, soweit ich weiss, ist dies möglich. Aber sicherlich wäre hier ein Rat vom Steuerberater hilfreich.

Aufwendungen als Werbungskosten anzusetzen zielt ja darauf ab sein zu versteuerndes Einkommen abzusenken um eine Erstattung zu bekommen. Jetzt stellt sich mir die Frage wurden denn überhaupt nennenswerte Beträge an das FA überwiesen ? Wer keine oder nur wenig an Steuern gezahlt hat kann auch nicht auf eine hohe Erstattung hoffen.