Falsch geparkt. Personalien verweigert.?

3 Antworten

Das Ordnungsamt ist im Rahmen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durchaus zur Feststellung der Personalien befugt (und ist somit eine "zuständige Behörde" im Sinne des OWiG).

Durch die Verweigerung der Personalienangabe ist dem Grunde nach § 111 OWiG. Der Bußgeldrahmen liegt bei Vorsatz bei bis zu 1.000 €, bei Fahrlässigkeit bei bis zu 500 €.

Und da auch bei Parkverstößen in erster Linie der Täter selbst und erst in zweiter Linie der Halter verantwortlich ist, war die Erhebung der Personalien geboten, geeignet und verhältnismäßig. Dass sich an dem Auto ein Kennzeichen befindet, ändert daran mal so absolut gar nichts. Und du kannst dir sicher sein: Hätte du dich gegenüber der Polizei in dieser Form einer Kontrolle entzogen, hätte diese dich unter Anwendung von unmittelbarem Zwang gestoppt.

Ob da jetzt wirklich eine Ermittlung wegen der verweigerten Personalienangabe einleitet, lässt sich nicht vorhersehen.

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Mikkey  18.11.2021, 14:17

Naja...

Und da auch bei Parkverstößen in erster Linie der Täter selbst und erst in zweiter Linie der Halter verantwortlich ist, war die Erhebung der Personalien geboten, geeignet und verhältnismäßig.

Wenn man denjenigen ausfindig machen will, der den Wagen falsch abgestellt hat, nützt einem derjenige, der den Wagen wieder wegfährt eigentlich auch nichts.

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Answer123  18.11.2021, 17:14
@Mikkey

So lange es keine gegenteilige Darstellung gibt, läge erst mal nahe, dass der Wegfahrende auch der vorherige Fahrer ist. Zumindest aber wäre der Wegfahrende Zeuge im OWI-Verfahren und als solcher auf Aufforderung zur Angabe seiner Personalien verpflichtet. Wie auch immer man es dreht: Ich gehe sehr davon aus, dass das OA hier "zuständige Behörde" ist und damit zur Personalienfeststellung berechtigt war.

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Hättest du deine Personalien angegeben, hätte man dir wohl direkt ein Verwarngeld angeboten. Nun müssen die Personalien über die Zulassungstelle ermittelt werden. Es kommen also Bearbeitungsgebühren hinzu. Hätte man vermeiden können, werden aber auch keine Unsummen sein.

Marc1611 
Fragesteller
 17.11.2021, 10:33

Ok das wäre wohl das „günstigste“ Ergebnis.
ich habe schon darüber nachgedacht ob es ein Tatbestand im Ordnungswidrigkeitenrecht oder sogar Strafrecht gibt, wo es unter Strafe gestellt wird die Personalien zu verweigern.
vielen Dank schon mal für die Antwort. Die hat mich schon ein bisschen beruhigt.

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Das Bußgeld müssten dafür ca.35 € sein, und dann kommen nun noch die Gebühren dazu damit man dir den Bußgeldbescheid zuschicken kann, sind vielleicht noch einmal 20 € oben drauf, sind dann so ca. 55 € gesamt.
Wären da nicht 2 Morgenmuffel aufeinander gestoßen, hättest du dir die Bearbeitungsgebühren erspart und die Politesse hätte gleich die 35€ kassiert.
So wird es nun etwas teurer

Marc1611 
Fragesteller
 17.11.2021, 10:41

Sind sogar auf Anhieb 55€

ja echt dämlich. Vor allem von mir.
jetzt muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und um 80€ berappen.

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Schubert610  17.11.2021, 10:51
@Marc1611

ja 55 € weil du zu lange dort gestanden hast oder sogar jemanden behindert hast, na ja das passiert dir so bestimmt nicht wieder,

zahlen und freundlich sein

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Marc1611 
Fragesteller
 17.11.2021, 10:54
@Schubert610

habe eben die 55€ Euro überwiesen.
der Rest wird ja mit der Post kommen.
ne hast recht wird mir nicht nochmal passieren😅

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Schubert610  17.11.2021, 10:57
@Marc1611

Ach du hattest einen Strafzettel an dem Fahrzeug?
Na dann kann ich mir nicht vorstellen das noch ein weiterer Bußgeldbescheid kommt.

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Marc1611 
Fragesteller
 17.11.2021, 12:04

Ja ich hatte ein Zettel dran. Hatte ich vergessen zu erwähnen.
mich hatte schon Google gefragt aber nichts wirklich hilfreiches gefunden was das erfüllen könnte das man die Personalien verweigert hat😞

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Schubert610  17.11.2021, 13:13
@Marc1611

Ich weiß beim besten Willen nicht warum die Politesse deine Personalien wollte, sie hat das Knöllchen ausgestellt und der Rest hat sie doch überhaupt nicht zu interessieren.

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Answer123  18.11.2021, 17:22
@Schubert610

Sehe ich klar anders. Tatsubjekt ist der Fahrer des Fahrzeugs, nicht das Fahrzeug selbst und nicht der Halter desselben. Damit ist der FS entweder Beschuldigter oder Zeuge im OWI-Verfahren, in jedem Falle sind aber seine Personalien durch die zuständige Behörde festzustellen. Zuständige Behörde ist hier ohne Zweifel das Ordnungsamt, womit im Falle einer Verweigerung der objektive Tatbestand des § 111 OWiG erfüllt wäre.

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Schubert610  18.11.2021, 17:37
@Answer123

Du kannst das sehen wie du willst, dennoch bin ich der Meinung das die Personalien der Person die das Fahrzeug weggefahren hat nicht mehr interessieren da die Politesse schon den Strafzettel am Fahrzeug hinterlassen hat und somit die Ordnungswidrigkeit aufgenommen und abgeschlossen hat.

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