Kriegt man einen Brief von der Polizei oder Jugendamt wenn man mit 16 bis 3 Uhr draußen war?

2 Antworten

Während das Jugendschutzgesetz tatsächlich Zeiten vorschreibt, zu denen Jugendliche in bestimmten Einrichtungen nicht mehr sich alleine ohne Erziehungsberechtigte aufhalten dürfen (z.B. Gaststätten), und auch Ausschlüsse formuliert (z.B. Bars, Casinos), gibt es jedoch keine Beschränkung für den Aufenthalt im Freien, wenn die Erziehungsberechtigten dies zulassen.

Der Freund mit 19 ist volljährig und damit für sich selbst verantwortlich.

Es könnte also höchstens eine Rückfrage bei Deinen Eltern geben, ob dieser späte Aufenthalt im Freien soweit ok war. Wenn es ansonsten keine weiteren Beanstandungen gab, war es das auch schon.

Es ist jedoch klar, dass die Polizei zu solchen Zeiten Jugendliche, die noch unterwegs sind, zumindest kontrollieren kann, um sicherzustellen, dass alles ok ist.

Du brauchst keine Sorge zu haben .Kommt kein Brief