Fällt die BG Hinterbliebenenrente für mich weg, wenn ich mit meinem neuen Partner ein Kind bekomme (keine Heirat) und was passiert mit dem Freibetrag der Rente?
1 Antwort
Nur durch eine Heirat vor dem Standesamt ( nicht bei einer nur kirchlichen) ändert sich der Status und Du wärst dann keine Witwe mehr.
Der Unterhalt den Dein Partner für Euer Kind zahlen würde, hat nichts mit Einkommen wegen Witwenrente zu tun.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. D.h. die Rente bleibt in der gleichen Höhe bestehen, trotz des neuen Kindes!?