Steuererklärung bei Kleinunternehmer ohne jegliche Einnahmen

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Du hast das Gewerbe angemeldet, also weiß das liebe Finanzamt in 98% der Fällen davon. So lange das Gewerbe angemeldet ist, wollen die auch Steuererklärungen von Dir. Wenn Du die nicht freiwillig machst und abgibst, melden sie sich irgendwann und machen etwas Druck.

Einfach nur ein Schrieb bringt nix. Wenn die Behörde eine Erklärung will, will sie eine Erklärung und kein Antwortschreiben.

Erklärung heißt immer, mindestens komplett ausgefüllter Mantelbogen. Wenn Du als Gewerbetreibender keine Anlage G mit Gewinnermittlung einreichst, dann gibt's weiter Rückfrage und das ist einfach nervig.

Entweder ein Finanzgericht oder sogar der Bundesfinanzhof haben entschieden, dass das Finanzamt die Abgabe einer Anlage EÜR nicht erzwingen darf, wenn eine sonstige Gewinnermittlung vorliegt. Nimm als ein Blatt Papier, schreib oben drüber "Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG". Nächste Zeile, Einnahmen 0,00 Euro. Ausgaben XY Euro. Summe -XY Euro. Und das war es. Zeitaufwand alles in allem, höchstens eine Stunde. Erspart viel Zeit, Geld und Kummer.

Es wird zwar oft behauptet, dass Kleinunternehmer keine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen, aber das ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich. Hast Du ein strenges Amt, nimm eine USt - Erklärung und füll nur die erste Seite aus. Persönliche Angaben und Angaben zu Kleinunternehmerregelung. Umsatz der Vorjahres 0 Euro. Umsatz des laufenden Jahres 0 Euro. Zeitaufwand, maximal 15 Minuten.

Frage, wovon lebst Du?

Wenn die Einnahmen aus Deinem Gewerbe, was Du dann aber nicht betrieben hast, Deine einzigen wären, so wärst Du vermutlich scjhon verhungert.

Also, wenn Du im Übrigen von z. B. ALG II leben würdest, dann würde die Mitteilung, "Ich habe keinerlei Einnahmen gehabt udn auch keine Kosten" an das Finanzamt reichen, wenn die damit einverstanden sind (vermutlich ja).

Hättest Du aber andere einkünfte gehabt, wäre einfach eine Anlage "G" mit =,- Euro beizufügen.

Aber davon abgesehen glaube ich Dir nciht und kann es auch beweisen, denn zumindest die Kosten für die Gewerbeanmeldung musst Du gehabt haben, die Aussage "weder Einnahmen noch Ausgaben" ist also definitiv falsch. denke dran, ohne eine Einnahmen ausgaben überschussrechnung gemacht zu ahben, sind die Kosten für das Folgejahr verloren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986