Rechnung schreiben - Kleinunternehmer?

1 Antwort

Du sprichst mehrere Sachen an:

1. Du bist kein Kleinunternehmer, weil du kein Gewerbe hast. Kleinunternehmer ergeben sich aus gewissen Umsatz- und Mitarbeitergrößen. Gewerbe musst du bei gewissen Berufen anmelden.

2. Ob du Umsatzsteuer berechnen musst, liegt daran ob du umsatzsteuerpflichtige Umsätze generierst. Wenn du dem FA gegenüber eine selbstständige Tätigkeit angemeldet hast und sagst deine Umsätze werden unter 17500 EUR im Jahr liegen, dann musst du mit Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung die USt auf der Rechnung nicht ausweisen.

3. Wenn das eine einmalige Situation ist, brauchst du nicht unbedingt eine Rechnung schreiben. Du kannst auch den Erhalt des Geldes mit einer Quittung notieren und es dem Jobcenter mitteilen bzw. Kopie der Quittung vorlegen.

4. Solltest du regelmäßig daraus Einnahmen erwirtschaften, ist die Frage, ob Gewerbeanmeldung notwendig ist sowie Rechnung schreiben und  eine Steuernummer dafür beim FA beantragen.

Hallo FinanzVorsorge, Danke für die Aufschlüsselung meiner Frage! Ich versuche, etwas zu konkretisieren.

Zu 2: Ich habe keine selbstständige Tätigkeit angemeldet - muss oder sollte ich das tun? Es handelt sich um eine einmalige Arbeit.

Zu 3: Der Auftraggeber will die Rechnung, nicht das Jobcenter.

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@JOberst
  1. Du bist kein Kleinunternehmer, weil du kein Unternehmer bist. Merkmal einer Unternehmereigenschaft ist unter anderem die nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Eine Einmaligkeit löst daher keine Unternehmereigenschaft aus.
  2. Die Verknüpfung zu einer Gewerbeanmeldung ist Unsinn. Das Umsatzsteuerrecht interessiert sich dafür genausowenig wie dafür, ob du einen Hebezeugführerpass hast oder eine Erlaubnis zum Führen eines Mädchenstifts.
  3. Da du kein Unternehmer bist, ist auf der Rechnung keine Umsatzsteuer aufzuführen.
  4. Da du kein Unternehmer bist, können dir auch die Formvorschriften des § 14 (4) UStG wuppe sein. Du kannst deine Rechnung auch auf einer Unterhose schreiben. Eine Quittung über den Erhalt des Geldes genügt ebenfalls.
  5. Beim Finanzamt ist auch sonst nichts zu veranlassen, insbesondere fallen dir hier weder gewerbesteuerliche noch einkommensteuerliche Konsequenzen anheim.
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@EnnoWarMal

Vielen Dank! Kannst Du mir abschließend noch beantworten, ob ich für das Aufsplitten der Vergütung zwei Rechnungen schreiben muss?

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