Hauserbe und Schulden
Mann, hoch verschuldet, hat Haus von den Eltern geerbt. Inzwischen selber Rentner kann er kaum noch den Forderungen der Gläubiger nachkommen. Er bewohnt das Haus selber und ist krank, möchte das Haus aber um jeden Preis für seine Kinder erhalten. Hat jemand eine Idee, wie man die Gläubiger befriedigen und das Haus retten kann? Das Haus ist übrigens lange abgezahlt und ist in 3 Etagen, also 3 kleinere Wohnungen, aufgeteilt. Hat jemand einen Tipp?
3 Antworten
Wie wäre es mit einer gemischten Schenkung an die Kinder?
Also Verkauf zu einem Preis, der den Schulden entspricht - der Rest ist Schenkung. Also im Prinzip das, was weinfreund angerissen hat.
Wenn er dann noch ein Wohnrecht einbaut, kann er wohnen bleiben bis zum Erbfall - die Kinder müssen dann nur noch warten.
Und die anderen Wohnungen können ja weiter vermietet bleiben.
Jetzt fällt mir noch was ein, wenn bei 3 Kindern 2 nur den Pflichtteil bekommen (müssen) und 1 Kind Haupterbe ist, dürfte er denn überhaupt das Haus oder Teile davon an Fremde verkaufen oder darf er das bei der Konstellation überhaupt nicht? Andernfalls würden die Kinder ja sowieso nur die Schulden erben und hätten eine Menge Ärger am Hals. Also, ich denke mal, er darf zu seinen Lebzeiten mit seinem Haus machen, was er will. Und von dem, was übrig bleibt, müssen die Kinder ihren jeweiligen Anteil bekommen, oder?
Das käme nun auf die Forderungshöhe der Gläubiger und Pläne der Kinder an: Vermieten, um die laufenden Gläubigerforderungen befriedigen zu können oder andernfalls bevorzugt an die Kinder verkaufen, um die Schulden zu begleichen - wenn die das Haus denn haben wollen.
Eine Schenkung oder Wohnrechtvereinbarung zum Schaden der Gläubiger wäre jedenfalls gem. §§ 3, 4 AnfG unmöglich.
G imager761
Wie alt sind die Kinder-vielleicht können sie ja gemeinsam die Forderungen bezahlen der Gläubiger, und dafürf später das Haus erben, daß vermutlich mehr wert sein wird. Alternativ könnte er ausziehen, und das Haus vermieten. Oder mit den Kindern reden, ob eins davon das Haus nimmt und die anderen ausbezahlt. Fraglich dann nur, inwiefern der Rentner mit seiner Rente dann selber einen Mietvertrag stemmen könnte. Ich denke, am sinnvollsten wäre es, alle 3 Kinder an einen Tisch und Klartext reden.
Gut, gut...... nun, 2 der Kinder fallen aus (kein Interesse), die Familie fällt auch aus (kein Interesse), das 3. Kind hat kein Geld (Studium). Ich hatte da so die Idee, dass betuchte Bekannte ihm 2 Wohnungen in Höhe der Schulden abkaufen könnten (evtl. mit Rückkaufrecht) und die 3. Wohnung ihm verbleibt, wo er dann eine Schenkung für das 1 Kind machen könnte. Aber er meint, dass Schenkungen an die Kinder nicht anerkannt werden..... Außerdem wäre dann noch die Frage, dass das 1 Kind, welches 1 Wohnung erbt, ja evtl. dann noch einen Pflichtteil an die anderen 2 Kinder ableisten müsste, außer er würde noch 10 Jahre überleben. Dann müsste er aber tatsächlich auch noch kpl. schuldenfrei sein, damit das Kind, was die Wohnung erbt, nicht noch haufenweise Schulden erbt oder irgendwelche Leistungen (bezogenes ALG II oder aufgestockte Grundsicherung bei der Rente) an den Staat zurückzahlen muss. Lohnt sich das überhaupt?