Erben und Wohnrecht?

2 Antworten

Das Wohnrecht wirkt sich anders aus als ein Niessbrauchsrecht.

Beim Niessbrauch gilt die Schenkung als noch nicht vollzogen, weshalb die zehnjährige Abschmelzung noch nicht zu laufen beginnt.

Beim Wohnrecht aber gilt die Schenkung als vollzogen, damit beginnt die Abschmelzung sofort. Jedenfalls überwiegend ist das so zu lesen.

Magdalena08 
Fragesteller
 02.08.2023, 17:04

Genau. Darum frage ich ja, wie sich die Eintragung im Grundbuch auswirkt.

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Wenn Du Deine Wohnung an Deine Tochter verschenkst udn Dir ein Wohnrecht vorbehälst, so ist es eine Schenkung unter Auflage.

Wenn Du innerhlab der nächsten 10 Jahre stirbst, geht die Sache in die Berechnung eines Pflichtteilergänzungsanspruch ein.Einen Ausgleich für Dein anderes Kind kannst Du im Testament vornehmen.

Oder Ihr macht alle drei einen Erbvertrag in dem alles geregelt wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.