Hinterbliebenen Rente gepfändet?

2 Antworten

Ich verstehe das so, daß das Erbe überschuldet ist. Dann muß man das Erbe ausschlagen. Da ist nun äußerste Eile angesagt. Die Ausschlagungsfrist beträgt nämlich nur 6 Wochen:

https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html

Fristende ist der 26.12.17. Da der gesetzlicher Feiertag ist, verlängert sich die Frist auf den 27.12.17.

Auf das auf dem Konto befindliche Geld zu spekulieren macht keinen Sinn. Die vorhandene Pfändung, die ja offenbar das Kontoguthaben übersteigt, greift nun zu. Die Mutter hat nichts von dem Geld.

Zweiter Akt: Sofort ein neues Konto auf den Namen der Mutter eröffnen, am besten als P-Konto, und allen Stellen von denen man Geld zu erwarten hat umgehend die neue Bankverbindung mitteilen!

Kkatalka 
Fragesteller
 22.12.2017, 20:33

Sie hat den zuständigen bereits ihre Kontonummer mitgeteilt aber dann kam das schreiben das es nicht geht 😟

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Privatier59  22.12.2017, 22:05
@Kkatalka

Oben im Sachverhalt ist nicht erwähnt worden, dass das Erbe schon ausgeschlagen wurde. Wieso nicht?

Es müßte doch an sich einleuchten, daß mit Ausschlagung des Erbes das Konto des Verstorbenen jetzt einem anderen gehört. Wieso man dann Zahlungen über dieses Konto laufen lassen kann verstehe wer will, ich nicht.

Und was die Auskunft des Bankangestellten betrifft: Wenn dem auch die Ausschlagung des Erbes verschwiegen wurde, kann man sich über die in der Sache unzutreffende Auskunft nicht beschweren. Hellsehen kann der nämlich auch nicht.

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Kkatalka 
Fragesteller
 23.12.2017, 00:20
@Privatier59

Sorry, ich hatte die frage erst ausführlicher geschrieben, habe sie dann aber extrem kürzen müssen weil hier so viele Zeichen nicht durch kommen. . (Es hieß das es nur 3000 Zeichen haben darf).

So, was das mit dem Erbe annehmen oder nicht angeht ist es meiner Mutter von der Dame die, die Wittwenrente bearbeitet so gesagt worden ...

Die Hinterbliebebenrente ist die drei Monateige Rente des verstorbenen welche zur Überbrückung gedacht ist bis die witwenrente durch ist, was eben 3 Monate dauert. Da es sich hierbei weder um ein Vermögen, noch um ein Einkommen handelt, hat meine Mutter als Ehefrau unabhängig davon ob sie das Erbe annimmt oder nicht einen Anspruch darauf. Ich dachte das ich hier richtig wäre um herauszufinden was ich bzw. Meine Mutter nun machen kann ... anscheinend nicht 😕

Dann frag ich doch lieber einen Mann vom Fach ...

Danke trotzdem

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Privatier59  23.12.2017, 03:37
@Kkatalka

Es ist die Frage, ob sich die Fehler der Vergangenheit noch korrigieren lassen. Da würde auch der besagte Mann vom Fach seine Probleme haben.

Der größte Fehler war Euch nicht über die Folgen einer Erbausschlagung zu informieren. Ihr habt dadurch verkannt, daß das Konto des verstorbenen Vaters nicht mehr dem Zugriff der Mutter unterliegt. Diesen Fehler nun zu reparieren erfordert wirklich professioneller Hilfe durch einen Rechtsanwalt.

Dieser müsste den jetzigen Erben ermitteln -vermutlich ist das der Staatsfiskus- und diesen auffordern, den eindeutig nicht zum Erbe gehörenden Geldbetrag aus der Hinterbliebenenrente an die Mutter auszukehren.

Es bleibt zur das nächste Mal die Erkenntnis, daß man auf die Hilfe von Fachleuten nicht verzichten sollte wenn man die rechtliche Dimension einer Sache nicht übersehen kann.

In übrigen kann die Mutter bei ihren Einkommensverhältnissen sogenannte Beratungshilfe beanspruchen. Sie sollte daher zunächst zum zuständigen Amtsgericht gehen um sich eine Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen.

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Privatier59  23.12.2017, 05:24
@Kkatalka

Und um noch einige Anmerkungen hinzu zu fügen:

Auch wenn es hart klingen mag, aber Deine Frage enthält so viel überflüssige Details, daß ich erst nicht wußte, ob Du nun eine allgemeine Lebensberatung haben willst oder eine Rechtsfrage beantwortet haben möchtest. Andererseits fehlen dann da so wichtige Sachen wie die Ausschlagung des Erbes.

Eine Rechtsberatung dürfte Dir hier nach dem Gesetz ohnehin niemand geben. Aufgrund der Erfahrungen die ich in meiner früheren Anwaltstätigkeit gesammelt habe würde ich mir auch keine konkrete Rechtsberatung zutrauen. Sofern der Sachverhalt unklar ist, würde man im Nebel stochern.

Neben Anwälten wären auch Sozialverbände Ansprechpartner für eine Beratung, allerdings muß man bei manchen dafür Mitglied sein.

Ähnliche Situationen wie hier hat jeder Anwalt schon erlebt. Als noch Zeit war, hat man nicht an Rechtsberatung gedacht. Erst als der Karren hoffnungslos im Morast steckte wendet man sich an den Rechtsberater. Ob der noch was rausholen kann, bedarf der sorgfältigen Prüfung.

Nur eins vorab: Wenn dem "Amt" die Ausschlagung des Erbes mitgeteilt wird dürfte doch wohl kein Zweifel mehr daran bestehen, daß die Mutter über das Guthaben auf dem Nachlaßkonto nicht mehr verfügen kann. Wieso muß dafür dann noch eine Bankbescheinigung vorgelegt werden?

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"Er hatte ein P-Konto, welches nach seinem Ableben Aufgelöst wurde und zu einem Nachlass Konto wurde."

Ja der Pfändungsfreibetrag und das P-Konto sind an Personen geknüpft.

Aber da sollte doch klar sein, das die Pfändungen auch weiterhin erfolgen.

Wenn das P-Konto aufgelöst wird, können Gläubiger ja alles pfänden bis auf null.

Noch einmal zur Klarheit: Die Pfändung ist ja nicht aufgehoben. Die Betroffene hat ja das Erbe angetreten und haftet somit für die Schulden. Das Konto muss also schnellsten wieder in ein P-Konto umgewandelt werden. Entweder heute noch oder am 27.12. Daran denken die Pfändungen laufen immer am Monatsende, also am 31.12.17 bzw. 1.1.18.

Dann kann über maximal 1142€ (Pfändungsfreibetrag) pro Monat verfügt werden.

Und nicht vergessen, jeden Monat das Konto leer machen. Heist am letzten Banktag (für Dez. 29.12.17) entweder den Rest in Bar abheben (aber auch Bargeld kann gepfändet werden) oder überweisen auf ein fremdes Konto (z. B. Konto der Tochter).

"Die Bank verweigert ihr diese Bescheinigung und verneint Überweisungen."

Also Geld in Bar abheben. Klar die Bank berät in diesem Zusammenhang nicht umfänglich. Zumal die Bank ja auch Gläubiger sein kann.

Kkatalka 
Fragesteller
 22.12.2017, 20:30

Danke für die Antwort. Die Sache ist die, meine Mutter hat das Erbe ausgeschlagen wir Kinder auch.

Die Dame, die, die witwenrente bearbeitet meinte das es sich bei dem Geld (drei Monate im vorraus) um eine Überbrückung zur witwenrente handelt und da es sich hier weder um ein Einkommen, noch um ein Vermögen handelt, hätte meine Mutter ein Anrecht auf dieses Geld unabhängig davon ob sie das Erbe annimmt dort abschlägt.

Was die Aktuelle Situation angeht, findet es die Beraterin auch etwas komisch das die Bank so reagiert und kennt es auch nicht so. Allerdings konnte sie ihr keine Rechtslage diesbezüglich nennen da dies nicht zu ihrem zuständigkeitsbereich gehört.

Die Beratung vor dem ganzen Teater ging darum, dass meine Mutter sich zwar gedacht hatte das, dass konto meines Vater gepfändet wurde, es aber nicht mit Sicherheit bejahen konnte.

Deshalb hat sie den Weg zum Berater gesucht, welcher ihr mitgeteilt hatte, es sei alles inordnung und das sie das Geld ruhig auf dem Konto laufen lassen könne. Seiner Aussage nach, (ich war dabei als er das sagte) würde sie weiterhin das Konto verwalten können und wie gewohnt ihre Rechnungen bezahlen können. Und nun, kann sie nicht mal ihre Miete bezahlen. Sie hat nun absolut keine rechte mehr überhaupt irgend was, dem Konto betreffend zu machen, braucht aber das Geld um ihre Existenz zu sichern bis ihre witwenrente durch ist und sie ihr Leben neu Organisier hat.

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