Erbe: Muss ich das Finanzamt informieren?
Ich habe mit meinem Neffen in Erbengemeinschaft, das Einfamilienhaus meines Vaters, geerbt. Mein Vater hat in dem Haus bis zu seinem Tode gelebt.
Mein Anteil an dem Erbe sind 25 %, mein Vater hatte mich aufs Pflichtteil gesetzt. Mein Neffe hat 75 % geerbt und verteilt über die letzten 10 Jahre vor dem Tod meines Vaters 90.000,00 Euro in unterschiedlich großen Geldbeträgen geschenkt bekommen.
Das hat mein Anwalt recht schnell herausgefunden, obwohl mein Neffe immer behauptet hat, dass keinerlei Geldanlagen in irgendeiner Form vorhanden wären. Das Haus haben wir für 175.000 Euro verkauft. Mein Anteil war 43.750 Euro zuzüglich 22.500 Euro als Ausgleich der Geldgeschenke.
Jetzt zu meiner Frage: Muss ich nun dem Finanzamt bei der Einkommenssteuer Mitteilung von dem erhaltenen Erbe machen, obwohl der Geldwert deutlich unter der Freigrenze von 400.000 Euro liegt?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage
2 Antworten
Muss ich nun dem Finanzamt bei der Einkommenssteuer Mitteilung von dem erhaltenen Erbe machen,
Bezüglich der Einkommensteuer nur, wenn aus den 66.250,- Euro Erträge erwachsen, die zu versteuern sind.
Mitteilung von dem erhaltenen Erbe machen, obwohl der Geldwert deutlich unter der Freigrenze von 400.000 Euro liegt?
Die 400.000,- sind keine Freigrenze, sondern ein Freibetrag und betreffen nicht die Einkommen- sondern die Erbschaftsteuer. Das muss sehr wohl dem Finanzamt per Erbschaftsteuererklärung mitgeteilt werden. Das Schicksal von 90 % aller Erbschaftsteuererklärungen, die abgegeben udn bearbeitet werden müssen, obwohl nichts dabei rauskommt.
Der totale Schwachsinn der Erbschaftsteuer.
Und nur zur Klarstellung:
Wenn du nur das Pflichtteil bekommen hast bist du kein Erbe, sondern eben nur Pflichtteilsberechtigter.
Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Stimmt grundsätzlich.
Bei der Berechnung des geerbten Vermögens für die ErbSt aber schon ein wenig :)
Mich störte hier nur der Begriff Erbengemeinschaft.....
Zivilrechtlich ja. Steuerrechtlich nicht.