Erbe: Muss ich das Finanzamt informieren?

2 Antworten

Muss ich nun dem Finanzamt bei der Einkommenssteuer Mitteilung von dem erhaltenen Erbe machen,

Bezüglich der Einkommensteuer nur, wenn aus den 66.250,- Euro Erträge erwachsen, die zu versteuern sind.

Mitteilung von dem erhaltenen Erbe machen, obwohl der Geldwert deutlich unter der Freigrenze von 400.000 Euro liegt?

Die 400.000,- sind keine Freigrenze, sondern ein Freibetrag und betreffen nicht die Einkommen- sondern die Erbschaftsteuer. Das muss sehr wohl dem Finanzamt per Erbschaftsteuererklärung mitgeteilt werden. Das Schicksal von 90 % aller Erbschaftsteuererklärungen, die abgegeben udn bearbeitet werden müssen, obwohl nichts dabei rauskommt.

Der totale Schwachsinn der Erbschaftsteuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Und nur zur Klarstellung:
Wenn du nur das Pflichtteil bekommen hast bist du kein Erbe, sondern eben nur Pflichtteilsberechtigter.
Das ist ein wesentlicher Unterschied.

blackleather  19.09.2016, 10:09

Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Zivilrechtlich ja. Steuerrechtlich nicht.

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Petz1900  19.09.2016, 10:24
@blackleather

Stimmt grundsätzlich.
Bei der Berechnung des geerbten Vermögens für die ErbSt aber schon ein wenig :)
Mich störte hier nur der Begriff Erbengemeinschaft.....

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