Einstieg in Hausfinanzierung?

3 Antworten

Passiert jedoch ein worst-case-Szenario und mein Freund verunglückt, bevor wir heiraten können, erben ja nur die drei Kinder. Da ich aber für die Grundschuld hafte, muss ich den Kredit weiter bedienen.
Richtig?

Korrekt.

Was mir nicht klar ist - was genau bedeutet dies für mich ganz konkret finanziell?
Was passiert konkret mit dem Haus?
Welches Erbe (sind ja nur Schulden auf dem Haus) erhalten die Jungs tatsächlich?Was passiert mit der Risiko-Lebensversicherung meines Freundes?
  1. Dass du ein Haus bezahlst, für welches du keinerlei Ansprüche geltend machen kannst und dich der Zwangsvollstreckung unterwirfst sobald du mit der Zahlung der Raten aussetzt.
  2. Das wird an die Kinder gehen, wenn die Kinder noch nicht volljährig sind, wird es vermutlich einen gesetzlichen Vormund o.Ä. für diesen Vermögenswert geben da auch die Mutter in diesem Fall nicht einfach das Haus im Namen der Kinder verkaufen darf.
  3. Die Jungs erben das Haus zusammen mit den Schulden sofern das Erbe nicht ausgeschlagen wird, da die ja im Grundbuch stehen und quasi vom Vater vererbt werden.
  4. Die Risikolebensversicherung ist eine Frage - wer ist denn der begünstigte? Wenn das noch die Ex-Frau ist, erhält sie die Auszahlung. Alternativ könnten die Kinder die begünstigten sein. Der doofste Fall wäre vermutlich wenn du die begünstigte bist (wenn ihr nicht verheiratet seid), da du wenn ihr nicht verheiratet seid, dann eine Menge an Erbschaftssteuer zahlen müsstest da dein Freibetrag recht niedrig ist.
Da ein Grundbucheintrag alleine schon zeitlich nicht mehr machbar ist vorab - welche Alternativen gibt es um das Risiko für mich zu minimieren?

Am Besten mal mit einem Notar besprechen!

Lis123 
Fragesteller
 09.07.2023, 09:03

Danke!
Wie das mit der Risiko-Lebensversicherung aussieht, bringe ich noch in Erfahrung. Ich dachte, dass vermutlich die Bank dadurch abgesichert ist, nicht, dass da außerdem jemand begünstigt sein könnte.
Eventuell könnte eine Übergangslösung sein, dass unser gemeinsames Kind testamentarisch als Erbe festgelegt wird von meinem Freund inklusive einem Wohnrecht für mich.
Dann bleibt zwar ein Pflichtteil für die beiden anderen Jungs und sie müssten noch zusätzlich ausbezahlt werden. Oder? Das Haus würde dann meinem Sohn gehören und wenn ich in der Haftung wäre, würde ich ihm sozusagen das Haus abbezahlen. Richtig?

Wie gesagt, es geht einfach um eine kostengünstige Möglichkeit (keine Grunderwerbssteuer) ohne existenzielles Risiko (Haftung ohne Sicherheit) für mich…

Hast du einen Gedanken zu der Idee unser gemeinsames Kind als Erben einzusetzen und Wohnrecht für mich?

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Alarm67  09.07.2023, 09:57

"Der doofste Fall wäre vermutlich wenn du die begünstigte bist (wenn ihr nicht verheiratet seid), da du wenn ihr nicht verheiratet seid, dann eine Menge an Erbschaftssteuer zahlen müsstest"

Zahlungen aus einer Lebensversicherungen gehören nicht zum Nachlass, ergo können und werden auch keine Erbschaftssteuern anfallen!

"Eine Lebensversicherung fällt grundsätzlich nicht in den Nachlass, weil die Versicherungssumme erst mit dem Tod des Erblassers fällig wird und daher nicht mehr in sein Vermögen gelangt, sondern unmittelbar in das Vermögen des Bezugsberechtigten. Meist schließt der Erblasser die Versicherung „auf sein Leben“ ab."

https://www.aerzteblatt.de/archiv/27726/Lebensversicherung-Wer-erbt-die-Versicherungssumme#:~:text=Eine%20Lebensversicherung%20f%C3%A4llt%20grunds%C3%A4tzlich%20nicht,%E2%80%9Eauf%20sein%20Leben%E2%80%9C%20ab.

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Ich verstehe die ganze Problematik nicht!

Ohne meine Haftung und Mitfinanzierung kann er das Haus nicht halten.

Du zahlst doch Miete. Also bekommt er ja Geld, um die Finanzierung zu stemmen. Auf keinen Fall würde ich in eine Finanzierung zum jetzigen Zeitpunkt einsteigen.

Aktuell läuft nun die Scheidung zwischen ihm und seiner ersten Frau. Alles einvernehmlich. Anschließend wird sie aus der gemeinsamen Finanzierung aussteigen und in diesem Zuge auch aus dem Grundbuch gelöscht. 

Wenn die Ehefrau erst NACH der Scheidung aus dem Grundbuch gelöscht wird, könnt ihr am Tag nach der Scheidung heiraten und die Grundbuchänderung in beide Richtungen vornehmen.

Mir stellt sich nur die Frage, wie er seine Frau entschädigt, der ja ein Anteil am Haus gehört, das sie jahrelang mit finanziert hat? Kann er sich das denn leisten?

Wenn alles geregelt ist, kommen ohnehin noch hohe Kosten auf uns zu, da das Haus sanierungsbedürftig ist.

Wenn die ganze Finanzierung auf wackligen Beinen steht, würde ich die Finger davon lassen, wenn obendrein ein neues Darlehen aufgenommen werden muss. Das solltest du dir erstmal konkret ausrechnen lassen.

Lis123 
Fragesteller
 09.07.2023, 08:49

Ja, das Problem ist im Grunde die zeitliche Abfolge.
Die Finanzierung besteht aktuell aus drei Darlehen. Eines davon ist endfällig und läuft diesen Sommer aus. Deswegen muss die Finanzierung neu besprochen werden.

Der Bank reicht seine Sicherheit nicht, da auch das Haus ja sanierungsbedürftig ist. Deswegen wollen die eine zweite Person in der Haftung.
Er hat ja nun einfach mehr Ausgaben, da er auch noch einen Kredit abbezahlen muss für die Auszahlung a seine Frau.
Es bleibt schon für ihn machbar die Kredite weiter zu bedienen. Was die Sanierungen betrifft, würde es für ihn alleine schwierig werden. Aber das steht ja erst in einem zweiten Schritt an.
Ideal wäre, die Bank gibt ihm alleine den Kredit. Dann könnten wir die Grunderwerbsteuer sparen und nach der Heirat alles regeln. Da spielt eben die Bank nicht mit…

Wir wohnen ja bereits in dem Haus und haben auch nicht vor auszuziehen. Daher stellt sich die Frage, ob wir das überhaupt machen mit dem Haus, nicht mehr. Die Frage ist viel mehr, wie das Risiko möglichst gering bleibt…

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Leider haben wir keine Daten.

  1. Was istb das Haus Wert?
  2. Wie hoch ist zur Zeit der Kredit insgesamt?
  3. Wie hoch ist die Risiko-LV?

Richtig ist, wenn Deinem zukünftigen Ehemann zwischen dem Einstieg in den Kreditvertrag und Eurer Hochzeit mit nachfolgender Schenkung des halben Hauses an Dich etwas passiert, bist Du in der Haftung für ein Haus, was Dir nicht gehört.

Aber wie hoch ist die Risiko-LV ? Deckt die die Schulden ab? Könntet Ihr für die Dekcungsklücke einfach eine kurz laufende Risiko-LV abschließen?

Auch könnte Dein zukünftiger Ehemann z. B. ein Testament machen, in dem er Dir ein Wohnrecht am Haus einräumt, zumindest solange Du das gemeinsame Kind erziehst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.