Einrichtung Ferienwohnung verbuchen SKR 03?

1 Antwort

Die Einrichtung der Wohnung (Stühle, Tische, SChränke, Betten) sind Betriebs- und Geschäftsausstattung. Hierauf hast Du ja Abschreibung und, soweit es keine GWG sind, über mehrere Jahre.

Geschirr, Besteck usw. kannst Du als Betriebsbedarf verbuchen. Wenn Du das als Einzelposten sehen willst, richte Dir doch ein Konto "Erstausstattung" ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung