Buchhaltungsunterlagen durch Hochwasser vernichtet- Finanzamt melden?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für die Zukunft:

Alle Belege scannen und elektronisch ablegen. Ich mache das nun schon seit 10 Jahren und kann vom jedem Ort der Welt aus in ein paar Sekunden jeden beliebigen Beleg der letzten zehn Jahre vorzeigen.

Vorausgesetzt der Ort hat Internet und ich einen Rechner oder mein Handy.

An sich besteht keine Meldepflicht beim Verlust von Unterlagen. Damit später jedoch nicht ein falscher Eindruck entsteht, würde ich umfangreich Beweissicherung betreiben. Ganz so groß dürfte das Problem allerdings nicht sein. Anders als zu Goethes Zeiten sind Buchhaltungsbelege ja keine am Stehpult gefertigten Unikate mehr, sondern lassen sich beim Aussteller in Kopie wieder beschaffen. Angeblich soll die Finanzverwaltung da kulant sein, wobei Kulanz nicht mit Leichtgläubigkeit verwechselt werden sollte:

http://www.rechnungswesen-antwort.de/unternehmenssteuern/umgang-mit-dem-finanzamt/steuerbescheid/steuererleichterung-fuer-opfer-des-hochwassers.php