Einmaliger Aktienverkauf Sozialabgaben?

2 Antworten

Ich finde ja, Du solltest als frischgebackener Abiturient nicht dieses Forum zuspammen mit Deinen merkwürdigen Ideen zur sozialversicherungsoptimierten und steueroptimierten Geschäftsidee.

Wobei mir die Art des "Geschäfts" noch nicht ganz klar ist. Willst Du nun amazon flex machen, oder Flohmarktartikel weiterverkaufen oder professioneller Vermögensverwalter werden? Das ganze mit kostenloser Familienversicherung und ohne Steuerberater. Klar.

Such Dir doch einfach einen ganz normalen Job.

invisible 
Fragesteller
 25.09.2020, 08:07

Die selbstständige Tätigkeit wäre ein An- und Verkauf.

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Hallo, auf einen einmaligen Aktienverkauf fallen erstmal überhaupt keine Sozialabgaben an.

Wenn ansonsten Familienversicherung besteht, würde die möglicherweise kurzzeitig wegfallen, wenn beim Verkauf Gewinn erzielt wurde. Geregelt wird das vom Hauptversicherten über den Fragebogen zur Familienversicherung.

Wer 40 - 70 Stunden tätig ist, ist hauptberuflich selbstständig, auch unter 450 EUR. Aber wer will die Arbeitszeit kontrollieren ?

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung