Einmaliger Aktienverkauf Sozialabgaben?
Hallo,
welche Sozialabgaben muss man auf den Ertrag eines einmaligen Aktienverkauf zahlen, der nicht dazu dient, die Lebenserhaltungskosten zu decken? Muss man den Ertrag auf einen längeren Zeitraum strecken, oder kann man einfach den daraus für diesen Monat entstehenden Beitrag zahlen und zahlt danach wieder den ursprünglichen Beitrag?
Dazu noch eine weitere Frage: Ich wäre ausschließlich selbstständig tätig, dabei würde ich mich aufgrund eines Einkommens unter 450€ monatlich gerne familienversichert. Ist das grundsätzlich möglich? Nach dem folgenden Kriterium passt es, aber ich würde gerne 40-70h die Woche in dieser Selbstständigkeit tätig sein. Zählt das dann dennoch als geringfügig?
"Nimmt der zeitliche Aufwand für die selbstständige Tätigkeit den Selbstständigen mehr als 30 Stunden wöchentlich in Anspruch, wird angenommen, dass die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dies gilt dann, wenn das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt. Hiervon wird i. d. R. ausgegangen, wenn das Arbeitseinkommen 25 % der monatlichen Bezugsgröße i. H. v. 2.695,00 , also 673,75 , ausmacht."
Vielen Dank für Eure Antworten.
2 Antworten
Ich finde ja, Du solltest als frischgebackener Abiturient nicht dieses Forum zuspammen mit Deinen merkwürdigen Ideen zur sozialversicherungsoptimierten und steueroptimierten Geschäftsidee.
Wobei mir die Art des "Geschäfts" noch nicht ganz klar ist. Willst Du nun amazon flex machen, oder Flohmarktartikel weiterverkaufen oder professioneller Vermögensverwalter werden? Das ganze mit kostenloser Familienversicherung und ohne Steuerberater. Klar.
Such Dir doch einfach einen ganz normalen Job.
Hallo, auf einen einmaligen Aktienverkauf fallen erstmal überhaupt keine Sozialabgaben an.
Wenn ansonsten Familienversicherung besteht, würde die möglicherweise kurzzeitig wegfallen, wenn beim Verkauf Gewinn erzielt wurde. Geregelt wird das vom Hauptversicherten über den Fragebogen zur Familienversicherung.
Wer 40 - 70 Stunden tätig ist, ist hauptberuflich selbstständig, auch unter 450 EUR. Aber wer will die Arbeitszeit kontrollieren ?
Viel Glück
Barmer