zwei selbstständige Tätigkeiten wie steuerlich angeben?

4 Antworten

Alternativ genügt ein kurzer Anruf bei der Steuerberaterin/Steuerberater. Die können dir das in wenigen Sekunden erläutern

Natürlich kostenlos ??????

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Vulkanismus hat das schon richtig beschrieben.

  1. gewerbliche Tätigkeit als Handelsvertreter, eigene Gewinnermittlung. Das Ergebnis geht über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung ein.

  2. selbständige Tätigkeit als Künstlerin ist freier Beruf, eigene Gewinnermittlung, das Ergebnis geht über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung ein.

3.** Wichtig:** Umsatzsteuerlich bist Du nur einmal Unternehmerin. Hier werden die Summen zusammen gezählt. Sowohl die Umsätze, wie die Vorsteuer.

... und du solltest dir Gedanken machen über die KK - den die Künstlersozialkasse ist evtl. ganz wild drauf das deine Auftraggeber da hin bezahlen dürfen!!! Dies solltest du unbedingt auch noch prüfen!

Du gibst beide Tätigkeiten in der Steuerklärung an!!