Einkommensteuer (Steuerfeststsetzung) zahlen, obwohl kein Umsatz in dem Zeitraum gemacht (siehe unten)?

6 Antworten

Es handelt sich wohl um einen Schätzungsbescheid (steht in den Erläuterungen zum Bescheid)?

Dann gegen den Bescheid Einspruch einlegen und Steuererklärung abgeben. Die Abgabe ist die einzig mögliche Begründung für den Einspruch und erst, wenn diese erfolgt ist, kann die Aussetzung der Vollziehung des geschätzten Nachzahlungsbetrags mit Aussicht auf Erfolg beantragt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
Sedan 
Fragesteller
 03.06.2023, 22:24

Ja ganz Unten am Brief steht eine Erläuterung zur Festsetzung

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Eifelia  03.06.2023, 22:36
@Sedan

"Ja ganz Unten am Brief steht eine Erläuterung zur Festsetzung"

Jeder Einkommensteuerbescheid enthält einen Erläuterungsteil.

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Sedan 
Fragesteller
 03.06.2023, 22:29

Also da steht ,,Das Finanzamt hat die Besteurungsgrundlagen gemäß Paragraph 162 AO geschätzt, weil sie bisher keine Stuererklärung abgegeben haben...

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Eifelia  03.06.2023, 22:33
@Sedan

Ja, sag ich doch - Schätzungsbescheid. Die Einspruchsfrist ist 1 Monst - nicht verpassen.

Du hast ein Gewerbe angemeldet- die Finanzverwaltung kann mangels Glaskugel nicht wissen, dass Du keinen Umsatz gemacht hast und erwartet daher eine Erklärung.

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Sedan 
Fragesteller
 03.06.2023, 23:09
@Eifelia

Okay alles klar. Vielen Dank

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Finanzämter haben Sprechstunden.

Einfach mal persönlich hingehen, Nümmerchen ziehen und die Problematik mit dem Sachbearbeiter besprechen. Es wird sich sicherlich eine Lösung finden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eigene Erfahrung
Sedan 
Fragesteller
 03.06.2023, 21:57

Okay. Besteht aber die Möglichkeit, dass ich die Einkommensteuer und in zukunft nicht mer zahlen muss, weil habe auch mein Gewerbe abgemeldet?

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Sunshine24de  04.06.2023, 10:35
@Sedan

Nur wenn du regelmäßig deine Steuererklärungen abgibst.

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Du musst aber für drei Jahre (2021, 2022 und 2023) eine Steuererklärung abgeben, weil du dein Gewerbe bis 01.03.2023 gemeldet hast. Wenn du das nicht tust, wirst du jedes Jahr geschätzt und musst zahlen, weil das Finanzamt natürlich annimmt, dass jemand, der ein Gewerbe betreibt, auch damit Geld verdient. Einfach den Kopf in den Sand stecken funktioniert nicht. Ansonsten das machen, was @Eifelia schon geschrieben hat.

Eifelia  03.06.2023, 22:36

Genau.

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Du bist geschätzt worden, weil Du keine Erklärung abgegeben hast.

Also lege Einspruch ein und gebe eine Einkommensteuererklärung ab, dann ist die Sache erledigt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Sedan 
Fragesteller
 03.06.2023, 23:10

Okay vielen Dank

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Auch ohne Umsatz/Gewinn muss man eine machen, Verluste z.B. angeben.