Eine Wohnung für kranken und arbeitslosen Bruder mieten?

2 Antworten

Das geht nicht so einfach.

Nach dem Gesetz darf man eine gemietete Wohnung an einen Angehörigen überlassen. So wie Du das vor hast. Aber das geht nur dann, wenn man das bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht beabsichtigt hatte. Wenn man also selber eine Weile drin gewohnt hat, danach auszieht und es dem Bruder überlässt. Dann geht das. Von Anfang an geht das nicht. Denn dann muss der Vermieter normalerweise zustimmen. § 553 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Du hast nur 2 Möglichkeiten:

Entweder Du mietest die Wohnung. Bei Abschluss des Mietvertrages sagst Du dem Vermieter, dass Dein Bruder einziehen soll und Du die Miete bezahlst. Er kann dann ablehnen.

Oder Du mietest die Wohnung und sagst dem Vermieter nichts. Dann kann der Vermieter jedoch später den Mietvertrag anfechten und Dein Bruder muss wieder ausziehen. Es kann aber auch sein, dass der Vermieter später einverstanden ist wenn er die Miete immer pünktlich bezahlt wird und die Wohnung gut behandelt wird. Eine Strafe wirst Du deshalb nicht bekommen. Es kann also nur sein, dass Dein Bruder später wieder ausziehen muss.

Warum kümmerst du dich nicht erstmal drum, welche Hilfen deinem Bruder zustehen ob nun ALG2, Grundsicherung oder sonst was. Und wen er berechtigt ist, dann sollte das Amt auch Miete bezahlen. Mit der Zusage der Ämter auf Mietübernahme geht ihr dann eine Wohnung suchen.

BufaBufa 
Fragesteller
 01.12.2021, 15:08

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Mein Bruder hat keine Anspruch auf jegliche finanzielle Unterstützung da er keine deutschen Pass hat. Er bekommt den Pass vielleicht in 2 Jahren. Da er lebensbedrohlich krank ist, ist er jetzt bei mir. Seine Behandlung wird vom Sozialamt übernommen und er bekommt ein bisschen Taschengeld. Das ist schon sehr viel, da ich seine Behandlung kaum finanzieren kann. Ich will aber dass er auszieht und ich kann seine Wohnung finanzieren. Wenn ich sage, dass die Wohnung nur für mich wäre und dann meinem Bruder den Schlüssel übergebe ist das strafbar?

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berlina76  01.12.2021, 15:12
@BufaBufa

Familienzuzug in die Wohnung kann nicht verhindert werden, der VM muß einem Zuzug zwingend zustimmen.

Ergo kannst du eine Wohnung Mieten und dein Bruder wohnt drin. Der Wohnungsgeber für deinen Bruder bist dann du.

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