Sind ungewoehnlich niedrige Mieten legal?

5 Antworten

Viele Hauseigentümer stellen ihre Einliegerwohnung nahen Verwandten wie den erwachsenen Kindern oder ihren Eltern zur Verfügung. Dabei wird oft vergessen, dass auch in diesem Fall ein ordentlicher Mietvertrag abgeschlossen werden muss.

Von Verwandten kann man eine niedrigere Miete verlangen. Falls Vermieter aber weniger als 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzen, dann droht Ärger mit dem Finanzamt, der teuer werden kann. Und zwar besteuert das FA dann nicht nach der tatsächlich erzielten Miete, sondern nach der, die dem Mietspiegel entspricht.

EnnoBecker  02.05.2013, 19:36

66% sind es mittlerweile.

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Primus  02.05.2013, 20:05
@EnnoBecker

Aha.... laut meiner Quelle waren es im Februar diesen Jahres noch 75%

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  • Mieteinnahmen sind steuerpflichtig

korrekt

  • daher hat der Staat vermutlich ein Interesse daran, die Mieten hoch zu halten

Falsch Der Staat hat im Gegenteil ein Interesse daran, das genügend preisgünstiger Wohnraum angeboten wird - das ist nämlich der soziale Wohnungsbau. Und die Mieten deckelt er nach oben mit dem BGB und der ortsüblichen Vergleichsmiete. gerade gestern wurden die Gesetze wieder geändert, für Bestandsmieten darf höchstens um 15% erhöht werden.

  • Ist es legal, eine Wohnung oder ein Haus signifikant unter dem ortsueblichen Betrag an ein Familienmitglied (Elternteil) zu vermieten?

Natürlich ist es legal - mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt, die das verhindern könnte.

" Mieteinnahmen sind steuerpflichtig," - so weit so gut. " daher hat der Staat vermutlich ein Interesse daran, die Mieten hoch zu halten." Das ist vollkommener Blödsinn. " Ist es legal, eine Wohnung oder ein Haus signifikant unter dem ortsueblichen Betrag an ein Familienmitglied (Elternteil) zu vermieten?" Natürlich ist das legal, niemand kann einem Vermieter die Höhe der Miete vorschreiben. Wenn Kosten des Mietobjektes gleichzeitig von der Steuer abgesetzt werden sollen muss schon ein gewisses Vergleichsniveau (Mietpreisspiegel) eingehalten werden.

Du kannst auch jemand Fremden dort "günstig" wohnen lassen. Allerdings werden dann keine Werbungskosten (siehe zu diesem Begriff § 9 EStG) als Abzug von der Miete zugelassen, wenn diese unter 66 % der ortsüblichen Miete liegt, siehe § 21 (2) EStG.

Addiert sich der positive Differenzbetrag ("Schenkungsbetrag") zwischen ortüblicher Miete minus niedrigerer gezahlter Miete im Laufe von 10 Jahren auf mehr als € 100.000 bei Eltern (€ 20.000 bei Fremden), dann müssen die Begünstigten Schenkungsteuer bezahlen. Das ist legal. Ich weiß ja nicht, welches Schloss Du vermieten willst.

pmuelle3 
Fragesteller
 02.05.2013, 19:19

Vielen Dnak fuer die Antwort. Es dreht sich um ein Elternteil und eine 130 Quadratmeter grosse Doppelhaushaelfte auf dem Land. Ich wuerde gerne fuer 450 Euro statt ortsueblicher ca. 1000 Euro vermieten (das ist das finanzielle Limit des zukuenftigen Mieters). Das wuerde demnach unter den 100.000 in 10 Jahren bleiben.

Wie muss man so etwas dokumentieren, damit man in 5 oder 10 oder 20 Jahren keinen Aerger mit den Finanzbehoerden bekommt? Reicht ein normaler Mietvertrag aus, in dem der entsprechend niedrige Betrag eingetragen ist? Muss der Mieter etwas dokumentieren?

Vielen Dank nochmal,

Peter

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EnnoBecker  02.05.2013, 19:35
@pmuelle3

Diese Vermietung tritt steuerlich in der Weise in Erscheinung, dass 45 Prozent der Werbungskosten abzugsfähig sind.

Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine positive Totalüberschussprognose besteht, also am Ende eines gedachten 30-Jahreszeitraumes ein positiver Betrag unterm Strich steht.

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LittleArrow  02.05.2013, 19:44
@pmuelle3

Der Mietvertrag ist das eine, die tatsächliche Mietzahlung auf Dein Konto das andere. Aber bitte nicht vergessen, dass die erwähnte ortsübliche Vergleichsmiete voraussichtlich jährlich steigen wird und der Differenzbetrag bei unveränderter Mietzahlung immer größer würde. Man sollte also auch die Mietzahlungen im Zeitablauf erhöhen!

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Mindestens 66% der üblichen Miete. Ansonsten verwirft das FA den Mietvertrag. Klingt als wenn jemand nach Steuerschlupflöchern sucht. Muß man nicht beantworten.