Droht bei der Kirchensteuer auch so schnell Mahnung und Vollstreckung wie bei normalen Steuern?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Egal ob die Kirchensteuer vom gleichen Finanzamt wie die Einkommensteuer oder einem eigenen Kirchensteuerfinanzamt eingezogen wird, die Vollstreckungsanweisungen sind die selben. Nur dass die Kirche keine Säumniszuschläge erhebt/erheben lässt.