Drohende Steuer bei gemischter Schenkung?
Angenommen der Eigentümer eines Grundstücks und des darauf befindlichen Reihenhauses möchte selbige an einen mit ihm NICHT verwandten Interessenten verkaufen. Der Käufer gibt einen Kaufpreis in Höhe von 100.000 Euro an. Der verkehrsgerechte Marktwert des Eigentums liegt jedoch bei 200.000 Euro. Würde in diesem Fall nach Abschluss des Kaufs und notarieller Beurkundung der Käufer mit einer Schenkungssteuer zu rechnen haben? Wie ließe sich diese umgehen? Wer bestimmt den verkehrsgerechten Marktwert für das Finanzamt? Jedes Haus und jedes Grundstück kann ja unterschiedlich sein und es würde eines eigenen Gutachtes bedürfen (Beispiel: schlechter baulicher Zustand o.ä.). Muss eine drohende Schenkung im Voraus von einer der Parteien oder gar vom Notar angezeigt werden?
1 Antwort
Natürlich gibt es bei der Ermittlung des richtigen Kaufpreises eine gewisse Spanne, in der sich dieser Preis bewegt.
Notverkauf
Mängel am Haus
Beeinträchtigung der Lage
usw. usw.
Vermutlich wird man bessere Chancen haben die eigenen Vorstellungen beim Finanzamt durchzusetzen, wenn man mit einem Gutachten aufwarten kann und auch ein Schätzer hat gewisse Spielräume. 4 Schätzgutachten, fünf verschiedene Wert.
Eine Abwertung von 50 % ist aber aus meiner Sicht sehr, sehr selten.
Es sollte aber auch auf jeden Fall der Einruck vermieden werden, dass die Vertragsparteien eventuell eine Falschbeurkundung vornehmen lassen, um z. B. Grunderwerbsteuer zu sparen.
as beste wäre es sich mit einem Fachkundigen Menschen (Steuerberater/Notar) zusammen zu setzen, um die tatsächlichen Hintergründe zu diskutieren und eine Lösung zu erarbeiten.