Kann man beim Verschenken einer Immobilie an Neffe, Nichte oder Bruder die Schenkungssteuer bei Selbstnutzung komplett umgehen?

3 Antworten

Hallo,

was genau meinen Sie mit "bei Selbstnutzung"?

Ich gehe mal von folgenden Varianten aus:

1. Wird der Beschenkte die Immobilie selbst nutzen?

2 Hat der Schenkende bis zum Stichtag die Immobilie selbst genutzt?

3. Darf der Schenkende die Immobilie nach Übertragung weiterhin selbst nutzen?

zu 1:
Es gibt eine Steuerbefreiung für das sog. Familienheim bei Schenkungen an den Ehegatten, sowie die Erbschaft eines Familienheimes durch Ehegatten oder Kinder. Hier nicht einschlägig.

zu 2:
Hier handelt es sich vermutlich um eine Verwechslung mit der Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer hinsichtlich der Veräußerung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstücken. Ebenso nicht einschlägig.

zu 3:
Behält sich der Schenkende ein Wohn-/Nießbrauchsrecht vor, wird dies vom Wert des übertragenen Vermögens bei der Schenkungsteuer abgezogen und könnte - je nach Freibetrag - zu einer Verringerung/Negierung der Steuer führen. Wird dann später das Recht verschenkt/geerbt kann erneut eine Steuer entstehen.

MfG
-Valeskix

Was bedeutet in obigem Zusammenhang "nicht einschlägig"? Vielleicht, strittig, manchmal oder was?

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@NasiGoreng

Nicht zutreffend. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift sind nicht gegeben/eröffnet.

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Ein im Grundbuch eingetragener Nießbrauch oder ein Lebenslanges Nutzungsrecht mindert - Abhängig vom Alter des Schenkenden - den Wert einer Immobilie beträchtlich.

Nicht nur tatsächlich (oder würdest du was kaufen, in dem ein junger Mensch ein lebenslanges alleiniges Wohnrecht hat) sondern auch vor der Steuer.