Kann man beim Verschenken einer Immobilie an Neffe, Nichte oder Bruder die Schenkungssteuer bei Selbstnutzung komplett umgehen?
3 Antworten
Hallo,
was genau meinen Sie mit "bei Selbstnutzung"?
Ich gehe mal von folgenden Varianten aus:
1. Wird der Beschenkte die Immobilie selbst nutzen?
2 Hat der Schenkende bis zum Stichtag die Immobilie selbst genutzt?
3. Darf der Schenkende die Immobilie nach Übertragung weiterhin selbst nutzen?
zu 1:
Es gibt eine Steuerbefreiung für das sog. Familienheim bei Schenkungen an den Ehegatten, sowie die Erbschaft eines Familienheimes durch Ehegatten oder Kinder. Hier nicht einschlägig.
zu 2:
Hier handelt es sich vermutlich um eine Verwechslung mit der Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer hinsichtlich der Veräußerung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstücken. Ebenso nicht einschlägig.
zu 3:
Behält sich der Schenkende ein Wohn-/Nießbrauchsrecht vor, wird dies vom Wert des übertragenen Vermögens bei der Schenkungsteuer abgezogen und könnte - je nach Freibetrag - zu einer Verringerung/Negierung der Steuer führen. Wird dann später das Recht verschenkt/geerbt kann erneut eine Steuer entstehen.
MfG
-Valeskix
Nicht zutreffend. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift sind nicht gegeben/eröffnet.
Ein im Grundbuch eingetragener Nießbrauch oder ein Lebenslanges Nutzungsrecht mindert - Abhängig vom Alter des Schenkenden - den Wert einer Immobilie beträchtlich.
Nicht nur tatsächlich (oder würdest du was kaufen, in dem ein junger Mensch ein lebenslanges alleiniges Wohnrecht hat) sondern auch vor der Steuer.
Weder komplett noch inkomplett.
Was bedeutet in obigem Zusammenhang "nicht einschlägig"? Vielleicht, strittig, manchmal oder was?