Darf der Immobilienmakler Courtage für die Vermittlung des eigenen Hauses verlangen oder ist dies nicht erlaubt?
Ein Immobilienmakler, der für die Fa. REMAX als selbständiger Handelsvertreter aktiv ist, bietet ein Haus an, das ihm und seiner Schwester jeweils zur Hälfte gehört. Er schließt hierbei einen "normalen" Maklervertrag ab und erwartet vom Käufer die Zahlung einer Courtage in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises. Ist dies rechtlich so möglich und in Ordnung oder ist eine derartige Konstellation rechtlich nicht wirksam? Welche Regelungen / Gesetze bzw. sonstige Bestimmungen gelten hier? Spielt es eine Rolle, ob die Fa. REMAX die Vermittlung durchführt und der Makler lediglich Handelsvertreter von REMAX ist? Spielt es eine Rolle, ob ggf. ein "Kollege" den Verkauf der Form halber durchführt, die gesamte tatsächliche Abwicklung (Angebot, Besichtigung, etc.) aber durch den Verkäufer(Makler) erfolgt? Wie sollte man hier vorgehen?
4 Antworten
Erstens ist es nicht sein eigenes Haus, er ist nur Miteigentümer.
Zweitens gibt es das Verbot der provisionspflichtigen Vermittlung von Eigenobjekten nur im Bereich des Wohnungswesens.
interessant ist es schon, ob dürfen oder nicht !
er verkauft das Haus doch aber über diese Firma und handelt nebenbei auch im Auftrag seiner Schwester. Ich denke dass ihm die Provision schon auch zusteht ! Warum sollte er diese Provision einem anderen Makler zukommen lassen ?
Letztlich gilt für dich als potenziellen Interessenten, willst du das Objekt unbedingt und ist es den Preis wert, dann mit Courtage oder eben nicht. Es wird niemand zum Kauf genötigt.
Achtung, hier müssen wir anscheinend unterscheiden.
Für seine eigene Haushälfte, darf er natürlich keine Gebühr fordern.
Für den Teil der Schwester m. E. schon.
Aber wenn er es komplett an einen Kollegenmakler abgibt, dann ist das natürlich möglich.
Keiner kann ihn zwingen sein Haus selbst anzubieten.
Ausserdem könnte es ja sein, dass er Spezialist für Gewerbeobjekte ist und hier ja eine Wohnimmobilie vorliegt.
Ja, wenn man schon besch.... will, dann muss man Konsequent sein.
Wenn er Immobilienmakler ist und Sie den Kaufvertrag (Geschäftsvertrag) unterzeichnet haben ist das volkommen in Ordnung. Also ja, er darf.
Die Brisanz liegt darin, dass er als Miteigentümer sicher den Kaufinteressenten das Objekt zeigen wird. Ist dann kein weiterer Vertreter der Firma Remax anwesend, dann wird er sich vorhalten lassen müssen, dass er eine Maklertätigkeit für Remax ausübt und damit entfällt die Courtage auf seinen Eigentumsanteil.