Die Oma meines Ex Partners ist verstorben.Wir haben 2 minderjährige Kinder für die ich aber das alleinige Sorgerecht habe.muss ich trotzdem das Erbe abschlagen?

3 Antworten

Erst einmal müssen Deine Kinder offiziell über ihr Eintreten in die Erbfolge informiert werden. ( Seitens des Nachlassgerichtes ) Und dann muss das Familiengericht eingeschaltet werden, denn ohne dessen Zwischenschaltung keine Erbausschlagung .

nach §1643 Abs.2 S.1 BGB bedarf es für die Ausschlagung der Genehmigung des Familiengerichts .

https://www.anwaltverein-rosenheim.de/erbe-ausschlagen-bei-minderjaehrigen-muss-familiengericht-grund-pruefen/

Beate08021984 
Fragesteller
 14.05.2020, 21:02

Also brauche ich jetzt erstmal nichts machen?

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Wie ist denn überhaupt die Erbfolge? Wenn es die Oma des Ex-Partners ist dann erben doch erst mal die Eltern des Ex-Partners, also die Großeltern deiner Kinder. Und möglicherweise haben die Geschwister ... und und und.

Ich würde auch erst mal abwarten.

Erstmal musst Du abwarten, ob der Vater der Kinder das Erbe ausschlägt.

Wenn er es macht, wären Eure Kinder die Erben.

Dann wäre zu überlegen, ob es überschuldet ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Beate08021984 
Fragesteller
 14.05.2020, 21:00

Ich weiß nicht ob er das Erbe abschlägt. Wir haben seit 10 Jahren keinerlei Kontakt und auch meine Kinder haben keinen Kontakt zu ihm und seiner Familie.

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wfwbinder  14.05.2020, 21:03
@Beate08021984

Dann warte doch einfach. Erst wenn Du für Deine Kinder benachrichtigt wirst, wird es relevant.

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